Aufgrund der Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis und auch aus Umweltschutzgründen weisen wir darauf hin, dass das Waschen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum (auf Straßen, in Grünflächen und sonstigen unbefestigten Flächen) verboten ist.
Fahrzeuge dürfen nur in dafür geeigneten Waschanlagen gereinigt werden, in denen Wasser und Reinigungsmittel im Kreislauf geführt und das Abwasser vor Einleitung in die Kanalisation vorbehandelt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Schadstoffe (Öl, Teer, Ruß, Fett, Schwermetalle, Reinigungsmittel) in den Boden, das Grundwasser und in die Kanalisation gelangen können.