Unsere Bauhofmitarbeiter sind bestrebt, unsere Gemeindestraßen zügig zu räumen. Da sie nicht überall gleichzeitig sein können, werden vordringlich Straßen mit starkem Gefälle und Kreuzungsbereiche geräumt und gestreut.
So können Sie persönlich den Winterdienst unterstützen:
| - | Nicht auf der Straße, sondern auf dem eigenen Grundstück parken. |
| - | Schnee nicht auf den Gehweg oder auf die Fahrbahn räumen. |
| - | Abflussrinnen, Hydranten und Abwassereinlaufschächte frei halten. |
| Ihre Aufgabe ist es: | |
| - | den Gehweg entlang Ihres Grundstückes werktags zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr zu räumen und zu streuen. |
| - | Grundstücke ohne Gehweg: angrenzende Straße mit einem Streifen von 1,00 m räumen und streuen - dies gilt auch entlang unbebauter Bauplätze. |
Wir weisen darauf hin, dass im Bereich der Gemeinde Fünfstetten Nebenstrecken aus Umwelt- und Kostengründen nur bei erheblicher Glatteisbildung oder großen Schneemengen geräumt und gestreut werden.
Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis.