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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Vorbehaltlich der Erteilung anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide für 2025 wird hiermit mitgeteilt, dass die Hundesteuer für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Kalenderjahr 2025 in gleicher Höhe, wie im letzten Hundesteuerbescheid festgesetzt, zum 15. Februar 2025 fällig wird.

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Anmeldepflicht von Hunden nach den Hundesteuer-satzungen der Mitgliedsgemeinden hin.

Anzeige- und steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält.

Anmeldeformulare liegen in den Gemeindeverwaltungen und der VG Wemding Zi.Nr. 19 auf. Des Weiteren können An- sowie Abmeldungen auf unserer Homepage „vg-wemding.de“ unter der Rubrik „Rathaus und Behörden“ -> „Bürgerserviceportal“ online getätigt werden.

Wemding, 13.01.2025
Dr. Drexler
(1. Vorsitzender)