Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtliche Erlaubnis für das Versickern von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Gosheim Ost“ in den Untergrund auf den Fl.-Nrn. 182 und 182/1 der Gemarkung Gosheim
Mit Bescheid vom 13.01.2026 erteilte das Landratsamt Donau-Ries der Gemeinde Huisheim für das Versickern von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Gosheim Ost“ in den Untergrund auf den Fl.-Nrn. 182 und 182/1 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für folgende Einleitmengen:
| Bezeichnung der Einleitung | kf-Wert (m/s) | Mind. erforderliches Retentionsvolumen (m³) | Überschreitungs häufigkeit im Bemessungslastfall (1/Jahr) |
| RG01860/ RG01810 | 1x10-6 | 60 | 0,2 |
Der Erlaubnisbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Fertigung der genehmigten Planunterlagen liegen gem. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i.V.m. Art. 69 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) 2 Wochen
in der Zeit vom 23.01.2026 bis 06.02.2026
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Wemding,
Marktplatz 3, 86650 Wemding
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt, die im Verlauf des Verfahrens keine Einwendungen erhoben haben.