Vorbehaltlich der Erteilung anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide für 2026 wird hiermit mitgeteilt, dass die Hundesteuer für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe, wie im letzten Hundesteuerbescheid
festgesetzt, zum 15. Februar 2026 fällig wird.
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Anmeldepflicht von Hunden nach den Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden hin.
Anzeige- und steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält.
Anmeldeformulare liegen in den Gemeindeverwaltungen und der VG Wemding Zi.Nr. 19 auf. Des Weiteren können An- sowie Abmeldungen auf unserer Homepage „vg-wemding.de“ unter der Rubrik „Rathaus und Behörden“ -> „Bürgerserviceportal“ online getätigt werden.