Mittlerweile haben die Finanzämter rund 90% der Grundsteuermessbescheide an die Grundstückseigentümer verschickt. Bei uns in den Kommunen wurde nun festgestellt, dass eine große Anzahl an Bescheiden mit Ungenauigkeiten behaftet ist. Diese Fehler sind hauptsächlich zurückzuführen auf unrichtig ausgefüllte Grundsteuererklärungen. Oftmals wurde die Art der wirtschaftlichen Einheit nicht beachtet (für eine Waldfläche wurde z.B. die Anlage Grundstück ausgefüllt, was zu einer falschen Bewertung führt), die Wohnfläche wurde nicht korrekt angegeben, Gebäude (z.B. Stall, Maschinenhalle) welche zu einer wirtschaftlichen Einheit „Land- und Forstwirtschaft“ gehören wurden beim Aktenzeichen für das Wohnhaus angegeben usw..
Ein unrichtiger Grundsteuermessbescheid hat eine falsche, möglicherweise zu hohe Festsetzung der Grundsteuer zur Folge.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihre Grundsteuermessbescheide und Bescheide über die Äquivalenzbeträge auf deren Korrektheit zu überprüfen. Sollten Sie Bedenken haben, bitte melden Sie sich umgehend bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Dies sollte ausschließlich schriftlich erfolgen, sei es durch die Abgabe einer berichtigten Grundsteuererklärung oder Grundsteueränderungsanzeige. Die entsprechenden Links zu den Formularen oder zu Elster finden Sie
unter www.grundsteuer.bayern.de.
Zuletzt weisen wir alle Grundbesitzer darauf hin, dass die VG Wemding die Grundsteuerbescheide zum 01.01.25 auf Grundlage der aktuellsten Messbescheide vom Finanzamt festsetzen muss.