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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Fördermöglichkeiten in unserer Altstadt

Über 1200 Jahre ist unsere historische Innenstadt alt. Zur Stärkung der Lebendigkeit gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung bei Baumaßnahmen. Heute geben wir Ihnen einen Überblick dazu:

Förderprogramm "Wohnen in der Altstadt"

Das Programm beinhaltet die Förderung der Wohnbebauung in der Altstadt, um das Wohnen in diesem Bereich zu entdecken und die Attraktivität zu erhöhen. Gefördert wird der Neu/Umbau bzw. die Sanierung von Häusern, welche sich jeweils im Bereich der Altstadt befinden (siehe Lageplan auf der Homepage) und künftig selbst bzw. von Familienangehörigen genutzt werden.

Zuschuss Fassadensanierung in der Altstadt

Im Rahmen des Förderungsprogrammes können Maßnahmen zur Erhaltung der vorhandenen Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter gefördert werden. In Frage kommen Fassaden (einschließlich Putz und Farbanstrich), Fassadenbegrünung, Fachwerk, Ausleger, Fenster, Fensterläden, Hauseingänge, Türen und Tore. Daneben können kleinere Ordnungsmaßnahmen gefördert werden. In Betracht kommen hier insbesondere die Beseitigung baulicher Anlagen, Maßnahmen der Bodenordnung (z.B. Umlegung) und der Erschließung. Förderungsfähig sind Maßnahmen ab einem Kostenaufwand von 2.600.- €, wobei nur Handwerker- und/oder Materialrechnungen anerkannt werden, Eigenleistungen (Wert der eigenen Arbeitszeit) sind nicht zuschussfähig. Die „Altstadtgestaltungssatzung“ der Stadt Wemding ist bei den Maßnahmen einzuhalten.

"Stadtgrün" in der Altstadt (NEU seit 2021)

Ziel der Förderung ist die ökologische Aufwertung im Hinblick auf die Verbesserung des Kleinklimas (z.B. Vermeidung von Hitzeinseln) und die Optimierung der Lebensbedingungen für Flora und Fauna (z.B. Insektenschutz). Das Förderprogramm „Stadtgrün“ soll zur Eigeninitiative anregen und so zu einer verstärkten innerörtlichen Durchgrünung beitragen. Unterstützt werden die Aufwendungen mit max. 50 % der Kosten, bis zu 250 € je Baum, 100 € für eine Fassadenbegrünung, 30 € je qm Dachbegrünung, 50 € für Pergolen oder Rankgerüste, 250 € für Blumentröge. Gefördert werden Pflanzaktionen auf privatem Grund und auf den unmittelbar angrenzenden öffentlichen Flächen. Sollte auf öffentlicher Fläche eine Maßnahme erfolgen, ist dies vor Beginn zu genehmigen.

Erhöhte Abschreibungen bei Gebäuden in der Altstadt

Unter bestimmten Voraussetzungen können für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in der Altstadt Wemdings erhöhte Steuervorteile bei der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden. Wenn Sie sich mit einer konkreten Maßnahme befassen wollen, sollten Sie sich vorher unbedingt mit Ihrem Steuerberater und anschließend mit der städtischen Bauverwaltung absprechen.

Förderprogramm Klein-PV-Anlagen (NEU seit 2023)

Die Stadt Wemding unterstützt private Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Belastung und möchte darüber hinaus einen Beitrag zur Versorgungssicherheit von Strom langfristig und dauerhaft leisten. Die Förderrichtlinien „Klein-Solarstrom“ sollen zur Eigeninitiative anregen und so zu einer verstärkten Sensibilisierung des Stromverbrauchs beitragen. Das Programm gilt im gesamten Stadtgebiet – in der Altstadt unter Einhaltung der Altstadtsatzung.

Zur Beratung stehen unsere Bauverwaltung sowie wir jederzeit gerne zur Verfügung. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auch auf der städtischen Homepage unter https://www.wemding.de/flaechenmanagement/foerdermoeglichkeiten/

Vielen Dank an dieser Stelle allen Bewohner:innen, die ihre Anwesen das ganze Jahr über liebevoll pflegen und damit zur Attraktivität unserer schönen und gern besuchten Altstadt beitragen!

Ihr Bürgermeister
Ihr Stadtbaumeister
Dr. Martin Drexler
Wolfgang Jaumann