Titel Logo
Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Am Krummbach“

Abbildung 1: Übersichtslageplan der Flächennutzungsplanänderung, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de

Hier:

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

a)

Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Am Krummbach“ gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Geltungsbereich / Lage des Plangebietes

Die Lage des Plangebietes (Änderungsbereich) ist dem nachstehend abgedruckten Übersichtslageplan zu entnehmen. Er entspricht im Wesentlichen dem Umgriff des parallel aufgestellten Bebauungsplanes.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, um die Voraussetzungen zur Bereitstellung neuer Gewerbegebietsflächen zu schaffen, womit die Gemeinde Otting ihre Eigenständigkeit als Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern möchte (LEP 2.2.5 Z). Dies dient der Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen (LEP 1.1.1 Z), wofür unter anderem ausreichend Bauflächen bestehende und sich ansiedelnde Betriebe bereitzustellen sind (LEP 1.1.1 G).

Die Flächennutzungsplanänderung bildet die Grundlage (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB) für den Bebauungsplan „Am Krummbach“, der im Parallelverfahren aufgestellt wird. Der Umfang der Änderung entspricht dabei der Größe des Bebauungsplanes und soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern und die künftige Inanspruchnahme von Grund und Boden auf ein unabdingbar notwendiges Maß beschränken.

Die bisherige Flächennutzungsplanung sieht im betreffenden Bereich „Flächen für die Landwirtschaft“ vor. Die Darstellungen werden in den betreffenden Bereichen im Wesentlichen in ein Gewerbegebiet und Grünflächen geändert.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Am Krummbach“ im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgenommen.

Verfahrensart

Die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Am Krummbach“ erfolgt im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes.

b)

In der Sitzung vom 30.09.2025 hat der Gemeinderat dem Vorentwurf der Flächennutzungsplan-änderung zugestimmt und beschlossen, diese für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Veröffentlichung

Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:

  • Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie
  • Begründung mit Umweltbericht
    (jeweils in der Fassung vom 30.09.2025)

in der Zeit vom

13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025

im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter:

<www.gemeinde-otting.de> à„Aktuelles“ à „Bebauungspläne“

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgend genannten Öffnungszeiten im Rathaus Otting, Wolferstädter Straße 2, 86700 Otting (Dienstag und Mittwoch von 09:00 bis 11:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 17:30Uhr) sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an hauptverwaltung2@vg-wemding.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an die vorstehende Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft während der o.g. Öffnungszeiten.

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Nicht rechtzeitige Einwendungen von Umweltverbänden

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Otting, den 10.10.2025
Wolfgang Lechner
1. Bürgermeister