Der Gemeinderat Fünfstetten hat in seiner Sitzung vom 29.09.2025 beschlossen, den vorhabensbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet “Biogasanlage Fünfstetten-Schwalbenberg“ zu ändern.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nr. 2186 und einen Teil von Fl. Nr. 2187 Gemarkung Fünfstetten
Der Geltungsbereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 13.10.2025 bis 14.11.2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding (Zimmer 23, Marktplatz 3, 86650 Wemding) und der Gemeindeverwaltung Fünfstetten zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Fünfstetten unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Vorentwürfen abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung mit der Verwaltung.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).