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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetz

Beschwerden über Hundekot

Die Stadt Wemding weist darauf hin, dass die Hundehalter verpflichtet sind, den Kot ihres Hundes zu beseitigen, oder ihren Hund dort auslaufen zu lassen, wo es niemanden stört.

Die Hundehalter werden gebeten, wieder verstärkt darauf zu achten, und die Hinterlassenschaften in den bereit gestellten Hundeklos bzw. Abfalleimern zu entsorgen.

Wemding, 30.09.2025
Stadt Wemding
Dr. Drexler, 1. Bürgermeister