Wie Sie den Medien bereits entnehmen konnten, wurde die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung durch die Finanzminister der Länder bis 31. Januar 2023 verlängert.
Bitte geben Sie, sofern möglich, die Steuererklärung online über das Elsterportal ab. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten Sie weiterhin Formulare im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Wemding (EG).
Nach Erhalt des neuen Grundsteuermessbescheides vom Finanzamt ist von Ihnen nichts zu veranlassen. Die neuen Grundsteuerbescheide, gültig ab 01.01.2025, werden im Laufe des Jahres 2024 von der Verwaltungsgemeinschaft Wemding an die Grundstückseigentümer versandt.
Das Grundsteuer-Gesamtaufkommen für die Stadt Wemding, die Gemeinden Fünfstetten , Huisheim, Otting und Wolferstadt wird durch die Neuberechnung der Messbeträge allein nicht erhöht. Die Hebesätze zur Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer werden vorher geprüft und ggf. entsprechend angepasst.