Der Gemeinderat Huisheim hat in seiner Sitzung vom 19.07 2023 beschlossen, für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage am Markhof" einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 3101 der Gemarkung Huisheim. Im selben Bereich wird der Flächennutzungsplan geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.
Der vom Gemeinderat Huisheim in seiner Sitzung am 18.10.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „PV-Freiflächenanlage am Markhof“, und die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB, sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde Huisheim wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03.11.2023 bis 03.12.2023 für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Diese Bekanntmachung und die genannten ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegungsfrist während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr) bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 19) eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Huisheim (https://www.huisheim.de/planverfahren/) unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09092/9690-11 kann ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden.
Zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen folgende umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs in vollem Umfang eingesehen werden können:
Schutzgut Tiere und Pflanzen:
Schutzgut Landschaft:
Schutzgut Boden:
Alle Schutzgüter der Umwelt
Zudem wurden im Umweltbericht die Wechselwirkungen und kumulativen Wirkungen der verschiedenen Schutzgüter miteinander untersucht.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).