Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Wolferstadt „3 Windenergieanlagen nördlich Zwerchstraß“ und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wolferstadt im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB; hier: Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Wolferstadt hat in seiner Sitzung vom 14.10.2025 beschlossen, den vorhabensbezogenen Bebauungsplan „ 3 Windenergieanlagen nördlich Zwerchstraß aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan zu ändern.
Der Umgriff der beiden Planungsbereiche umfasst folgende Flächen:
Flur-Nrn. 371/2 (TF), 371/3 (TF), 371/12 (TF), 371/13 (TF), 371/14, 372/6, 372/7 (TF), 374 (TF) und 374/2 (TF) Gemarkung Zwerchstraß
Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar.
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht.