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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Immer wieder werden Beschwerden laut, dass überhängende Bäume, Sträucher und Hecken sowohl den Fahrzeug-, als auch den Fußgänger- und Radverkehr behindern. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz dürfen durch Anpflanzungen aller Art die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.

Damit dies gegeben ist, muss das so genannte Lichtraumprofil im Straßenbereich mindestens 4,50 m und im Gehwegbereich mindestens 2,50 m senkrecht zur Grundstücksgrenze betragen. Ferner dürfen Anpflanzungen die Sicht auf Verkehrszeichen, Hinweisschilder, Straßennamenschilder, Hausnummern und Straßenlaternen nicht verdecken. Im Sichtdreieck eines Kreuzungsbereichs darf die Bepflanzung max. 90 cm Höhe betragen.

Die Stadt Wemding bittet hiermit alle betroffenen Grundstückseigentümer Ihre Bäume und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, um das Lichtraumprofil über dem öffentlichen Straßenraum von Bewuchs freizuhalten.

Des Weiteren weisen wir auch darauf hin, dass Straßenlampen, die an privaten Grundstücken stehen und von Bäumen oder Büschen eingewachsen sind, ausgeschnitten werden müssen.

SG Bauamt