Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Wolferstadt folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtung:
§ 1
§ 9 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
(4) Die Buchungszeiten werden bei der Anmeldung (§ 5) im Betreuungs- und Buchungsvertrag festgelegt. Sie gelten grundsätzlich für das gesamte Besuchsjahr und umfassen den Aufenthalt des Kindes vom Betreten bis zum Verlassen des Grundstücks.
Für unter dreijährige Kinder / Krippenkinder können folgende Wochenzeiten gebucht werden:
11-15 Std. / 16-20 Std. / 21-25 Std. / 26-30 Std. / 31-35 Std. / 36-40 Std.
Für die Kindergartenkinder (i.d.R. über 3 Jahre) können folgende Wochenzeiten gebucht werden:
21-25 Std. / 26-30 Std. / 31-35 Std. / 36-40 Std.
Buchungszeitenänderungen können im laufenden Besuchsjahr insgesamt zwei Mal erfolgen.
Änderungen sind bis zum 5. eines Monats bei der Kindertageseinrichtungs-Leitung bekannt zu geben und zu dokumentieren. In dem Monat im dem ein Kind 3 Jahre alt wird, wird es automatisch auf die Mindestbuchungszeit für Kinder über 3 Jahre gebucht, sollten für das Kind weniger als 21 Std. gebucht sein.
Wechselt das Kind von der Kinderkrippe in den Kindergarten, ist ein neuer Betreuungsvertrag abzuschließen.
In Härtefällen können Änderungen in Absprache zwischen dem/der/den Personensorgeberechtigten und der Kindertageseinrichtungs-Leitung bzw. dem Träger zum Beginn des folgenden Monats ohne Einhaltung einer Frist vorgenommen werden. “
§ 2
§ 9 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
(6) Die Kinder können je nach Buchungsvereinbarung während der Bring- und Holzeiten ab 7:15 - 8:30 Uhr gebracht werden. Kinder, die keine Mittagsverpflegung gebucht haben, sollen zwischen 12:30 und 13:00 Uhr abgeholt werden. Kinder, die eine Mittagsverpflegung gebucht haben, sollen zwischen 13.45 und 14.00 Uhr abgeholt werden. Zusätzlich können die Kinder montags und donnerstags nachmittags bis 16.00 Uhr abgeholt werden.
§ 3
Diese Satzung tritt am 01. September 2022 in Kraft.