Sehr geehrte Haus- und Grundstücksbesitzer/innen,
es gehen immer wieder Anrufe von Mitbürger/innen ein, die sich darüber beklagen, dass tief hängende Äste von Bäumen und Zweigen von Sträuchern in Geh- und Radwege, Fahrbahnen, aber auch in Feldwege hineinragen. Betrifft es öffentliches Grün, so bitte ich um Mitteilung, dass seitens der Gemeinde die Missstände behoben werden können, betrifft es aber privates Grün oder private Waldränder bitte ich die Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m (Gehwege 2,50 m) von Bewuchs freigehalten werden.
Bei all denjenigen, die unaufgefordert ihrer Verpflichtung nachgekommen sind bedanke ich mich sehr herzlich.