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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Bebauungsplanes der Gemeinde Wolferstadt für das Gebiet „Gewerbegebiet Nähe Holderstein“;

hier: Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Wolferstadt hat in seiner Sitzung vom 08.10.2024 den Bebauungsplan, für das Gebiet "Gewerbegebiet Nähe Holderstein" als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Grundstücke FlNr. 550, 554, 631, 796/8 und die FlNrn. 551, 552, 553,632, 633, 633/1, 685/2 der Gemarkung Wolferstadt.

Aufgrund geänderter technischer Anforderungen sind im GE 3 Anlagen für Strom- und Wärmeversorgung (z.B. BHKW) und die dafür notwendigen Nebenanlagen, wie Pufferspeicher, Transformatorenstation, Reingasspeicher, etc. erforderlich. Die maximale Gebäudehöhe soll daher von 12 m auf 17 m für technische Anlagen im Bereich GE 3 betragen.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.

Der vom Gemeinderat Wolferstadt in seiner Sitzung am 08.10.2024 als Satzung beschlossene Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet Nähe Holderstein“, lag nach § 3 Abs. 2 BauGB für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der geplanten Nahwärmeversorgung erforderlich, so dass gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Auslegung und Beteiligung notwendig wird.

Der Bebauungsplan liegt demnach in der Zeit vom 15.11.2024 bis 15.12.2024 öffentlich aus.

Diese Bekanntmachung und die genannten ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegungsfrist während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr) bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23) eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Wolferstadt unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09092/9690-11 kann ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).

Wolferstadt, den 05.11.2024
Gemeinde Wolferstadt
Philipp Schlapak
1. Bürgermeister