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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen / Gehwegparken im Kurvenbereich

Ich muss Sie darauf hinweisen, dass

  • Äste, die in den Verkehrsraum hineinragen,
  • Hecken und Sträucher, welche die Sicht in eine Kreuzung versperren oder Gehwege überwuchern und einschränken

zurückzuschneiden sind, da sie die Verkehrssicherheit gefährden.

Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden daher gebeten, die Hecken, Sträucher und Bäume entsprechend zurückzuschneiden.

Aus gegebenen Anlass muss ich Sie auch daran erinnern, dass das Halten und Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Auch das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur 2 Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, ist verboten. Bitte parken Sie auch nicht im Kurvenbereich!

Ich appelliere an Sie, dies zu beachten, damit sich Fußgänger - insbesondere Kinder - ungehindert auf den Gehwegen bewegen können.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung an einer gefahrfreien Verkehrsteilnahme.

Ihr Bürgermeister
Josef Bickelbacher