Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wilder Müll - Illegale Abfallentsorgung
Leider wurde Bauschutt (Fliesen) im Wald abgeladen.
Wer Abfälle nicht ordnungsgemäß über die Mülltonne bzw. den Wertstoffhof, sondern illegal entsorgt oder unerlaubt auf Grundstücken ablagert, begeht nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Geldbußen belangt werden.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie Ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen.
Ihr Bürgermeister
Wolfgang Lechner