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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Die Stadt Wemding weist darauf hin, dass die Hundehalter verpflichtet sind, den Kot ihres Hundes zu beseitigen, oder ihren Hund dort auslaufen zu lassen, wo es niemanden stört.

Die Hundehalter werden gebeten, wieder verstärkt darauf zu achten, und die Hinterlassenschaften in den bereit gestellten Hundeklos bzw. Abfalleimern zu entsorgen.

SG Ordnungsamt