Der bevorstehende bzw. einsetzende Winter gibt Anlass, nochmals daran zu appellieren, dass die Fahrzeuge nicht auf gemeindlichem Grund bzw. Grünflächen und Wendeplatten geparkt werden dürfen.
Es wird deshalb gebeten, dass die Autobesitzer ihre Fahrzeuge auf ihrem eigenen Grundstück, bzw. Parkplätzen abzustellen, damit die Schneeräumfahrzeuge ungehindert ihre Räumarbeiten ausführen können.
Um Regressansprüchen oder Beschädigungen durch den Winterdienst vorzubeugen, kann und wird in zugeparkten Straßenzügen nicht geräumt werden.
Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis.