Titel Logo
Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Wolferstadt für das Gebiet „Solarpark Nachtweide“ und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wolferstadt im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB;

hier: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Wolferstadt hat in seiner Sitzung vom 20.06.2023 beschlossen, für das Gebiet "Solarpark Nachtweide" einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit Beschluss vom 28.11.2023 hat der Gemeinderat Wolferstadt den vom Architekturbüro Becker und Haindl, gefertigten Bebauungsplanentwurf mit Satzung, Begründung, Umweltbericht und Ausgleichsbebauungsplan vom 28.11.2023 gleichzeitig gebilligt und festgelegt, das Auslegungs- bzw. Beteiligungsverfahren zum vorliegenden Entwurf einzuleiten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück FlNr.747 der Gemarkung Wolferstadt. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Geltungsbereich der 3. Flächennutzungsplanänderung erstreckt sich auf das Grundstück FlNr.747 der Gemarkung Wolferstadt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15. Dezember 2023 bis 26. Januar 2024 öffentlich aus.

Diese Bekanntmachung und die genannten ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegungsfrist während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr) bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 19) eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Wolferstadt unter Aktuelles/ Planverfahren eingesehen werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09092/9690-11 kann ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen, thematisch zusammengefasst nach den jeweils behandelten Schutzgütern einschließlich überschlägiger inhaltlicher Charakterisierung, werden in den Stellungnahmen und Unterlagen behandelt:

Schutzgut Tiere und Pflanzen:

  • Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 07.08.2023: Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung

Schutzgut Landschaft:

  • Regierung von Schwaben, Schreiben vom 21.08.2023: Verweis auf die teilweise Lage des Plangebietes im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet

Alle Schutzgüter der Umwelt

  • Umweltbericht in der Fassung vom 28.11.2023: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen durch die Planung

Zudem wurden im Umweltbericht die Wechselwirkungen und kumulativen Wirkungen der verschiedenen Schutzgüter miteinander untersucht.

Stellungnahmen können während der Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).

Wolferstadt, den 05.12.2023
Gemeinde Wolferstadt
Philipp Schlapak
1. Bürgermeister