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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Solar- und Windkraft in der Gemeinde Wolferstadt

Der Gemeinderat beschäftigt sich seit über einem Jahr intensiv mit den Fragen zum Ausbau der regenerativen Energieerzeugung, insbesondere mit Wind- und Solarkraft. Um die dringend notwendige Energiewende voran zu treiben, sollte eine ländliche Gemeinde wie Wolferstadt maßgeblich dazu beitragen. Die Erzeugung von regenerativem Strom für die Ballungs- und Industrieräume wird größtenteils auf dem Land stattfinden. Dies wird bei uns sichtbar sein und an einigen Stellen unser Landschaftsbild verändern. Solarparks und Windkraftanlagen werden weithin sichtbar sein.

Bereits im Jahr 2012 hat der Gemeinderat beschlossen, dass Windkraftanlagen nur im nördlichen Gemeindegebiet, also am Vorachbuck und am Uhlberg möglich sein sollen, nicht im restlichen Gemeindegebiet, da diese Flächen am weitesten von Wohngebieten entfernt sind und die geringsten Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Dies hat der Gemeinderat kürzlich bestätigt und diese Flächen mit einem Mindestabstand von 800m zu Wohngebieten als mögliche Vorranggebiete dem regionalen Planungsverband Schwaben vorgeschlagen.

Für die Planung von PV- Freiflächenanlagen hat der Gemeinderat im November 2022 Richtlinien erlassen. Diese sind auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht oder in der Gemeindeverwaltung einsehbar. Unter anderem wurde festgelegt, dass die max. PV- Freifläche 25 ha nicht überschreiten soll. Dies wurde als verträgliches Maß erachtet. Je mehr PV- Flächen errichtet wird, desto größer ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Bürger.

Die Gemeinde unterstützt grundsätzlich den Ausbau der erneuerbaren Energien, jedoch mit Maß und Ziel. Einerseits soll ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden, andererseits soll sich die Beeinträchtigung in Grenzen halten. Deswegen hat die Gemeinde auch die Planungshoheit und entscheidet letztlich darüber, welche Standorte und Projekte verwirklicht werden soll. Um eine möglichst breite Akzeptanz bei den Bürgern zu erreichen ist die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung notwendig. Natürlich verspricht sich die Gemeinde auch künftige Einnahmen in die Gemeindekasse in Form von EEG- Beiträgen und Steuerzahlungen. Deswegen ist bei der Auswahl der Projekte auch eine hohe Wahrscheinlichkeit der Realisierung notwendig.

Der Gemeinderat befasst sich seit ca. einem halben Jahr mit einem Konzept der ENBW- ODR. Diese bietet ein Modell der Zusammenarbeit mit möglicher Bürgerbeteiligung mit einer Genossenschaft schon ab geringen Beträgen an. Außerdem erhält die Gemeinde ein Veto- Recht. Die ODR würde das Gesamtprojekt mit Windrädern und Solaranlagen projektieren und später auch betreiben. Als regionaler Energieversorger und Netzbetreiber im westlichen Landkreis besteht auch eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Gesamtprojekt verwirklicht werden soll.

Der Gemeinderat hat nun beschlossen, das Projekt zusammen mit der ENBW- ODR weiter zu verfolgen. Die notwendigen Flächen für möglich Windkraftanlagen würde die Hospitalstiftung Wemding im nördlichen Gemeindegebiet zu Verfügung stellen, für den Bau von PV- Freiflächenanlagen wurden bereits knapp 19ha Fläche von Privaten gefunden. Zusammen mit den bereits bestehenden PV- Freiflächenanlagen ist nun das Höchstmaß von 25ha erreicht.

Philipp Schlapak, Bgm