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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Wemding für das Gebiet „Gewerbegebiet südlich Kehläcker“ und 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wemding im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB;

hier: Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Wemding hat in seiner Sitzung vom 10.Oktober 2023 beschlossen, für das Gebiet "Gewerbegebiet südlich Kehläcker" einen Bebauungsplan aufzustellen und in seiner Sitzung am 28.11.2023, den Flächennutzungsplan zu ändern.

Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung umfasst die Grundstücke der Gemarkung Wemding mit den Flurnummern.

Der Umgriff des Planungsbereiches umfasst die Fl.Nrn. 3620, 3619, 3618, 3617, 3616, 3615, und 3613 (TF) der Gemarkung Wemding mit ca. 9.615 m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung liegen in der Zeit vom 15.12.2023 bis 26.01.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding (Zimmer 19, Marktplatz 3, 86650 Wemding) zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Stadt Wemding (https://www.wemding.de/rathaus/verwaltung/planverfahren/) unter Rathaus/Planverfahren eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Vorentwürfen abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung mit der Verwaltung.

Wemding, den 04.12.2023
Stadt Wemding
Dr. Martin Drexler
1. Bürgermeister