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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wolferstadt für den Bereich des Bebauungsplans „Gewebegebiet Nähe Holderstein“ gemäß § 6 Abs. 1 BauGB

Mit Bescheid vom 16.01.2025, Nr.: FB 40-1607 hat das Landratsamt Donau-Ries die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wolferstadt genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23) und bei der Gemeinde Wolferstadt während den Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplan-Änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Wolferstadt, den 27.01.2025
Gemeinde Wolferstadt
Philipp Schlapak
1. Bürgermeister