Unsere Bauhofmitarbeiter sind bestrebt, unsere Gemeindestraßen zügig zu räumen. Da sie nicht überall gleichzeitig sein können, werden vordringlich Straßen mit starkem Gefälle und Kreuzungsbereiche geräumt und gestreut.
| So können Sie persönlich den Winterdienst unterstützen: | |
| - | Nicht auf der Straße, sondern auf dem eigenen Grundstück parken. |
| - | Schnee nicht auf den Gehweg oder auf die Fahrbahn räumen. |
| - | Abflussrinnen, Hydranten und Abwassereinlaufschächte frei halten. |
| Ihre Aufgabe ist es: | |
| - | den Gehweg entlang Ihres Grundstückes werktags zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr zu räumen und zu streuen. |
| - | Grundstücke ohne Gehweg: angrenzende Straße mit einem Streifen von 1,00 m räumen und streuen - dies gilt auch entlang unbebauter Bauplätze. |
Wir weisen darauf hin, dass im Bereich der Gemeinde Fünfstetten Nebenstrecken aus Umwelt- und Kostengründen nur bei erheblicher Glatteisbildung oder großen Schneemengen geräumt und gestreut werden.
Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis.