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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Birket IV“; hier: förmliche Beteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB

Mit Beschluss vom 15.11.2022 hat der Stadtrat Wemding den von den Architektur-büros Becker und Haindl und BILANUM, gefertigten Bebauungsplanentwurf mit Satzung, Begründung, Umweltbericht und Ausgleichsbebauungsplan vom 15.11.22 gleichzeitig gebilligt und festgelegt, das förmliche Auslegungs- bzw. Beteiligungs-verfahren zum vorliegenden Entwurf einzuleiten.

Der Umgriff des Planungsbereiches umfasst die Fl.Nrn. 1285/17 (TF),1384 (TF), 1423 (TF), 1427, 1428, 1429, 2090 (TF) und 1285 (TF) der Gemarkung Wemding mit ca. 3,7 ha und liegt im Norden der Stadt Wemding am Polsinger Weg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.

Der Bebauungsplanentwurf liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.Dezember 2022 bis 27.Januar 2023 öffentlich aus.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist die Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 24). Die genannten Unterlagen können in der angegebenen Zeit während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung gerne erläutert. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Stadt Wemding Rathaus/Planverfahren eingesehen werden.

(https://www.wemding.de/rathaus/verwaltung/planverfahren/)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Zudem wurden im Umweltbericht die Wechselwirkungen und kumulativen Wirkungen der verschiedenen Schutzgüter miteinander untersucht.

Während der öffentlichen Auslegung können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden, die möglichst schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding eingereicht werden sollen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Wemding, den 12.12.2022

STADT WEMDING

Dr. Martin Drexler
1. Bürgermeister