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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Erlass eines Bebauungsplanes der Gemeinde Huisheim für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage nördlich der Haunzenmühle“ und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB;

hier: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Huisheim hat in seiner Sitzung vom 19.07 2023 beschlossen, für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage nördlich der Haunzenmühle" einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 920 der Gemarkung Huisheim.

Im selben Bereich wird der Flächennutzungsplan geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.

Der vom Gemeinderat Huisheim in seiner Sitzung am 07.12.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage nördlich der Haunzenmühle“, und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB, sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde Huisheim wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.12.2023 bis 22.01.2024 für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Diese Bekanntmachung und die genannten ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegungsfrist während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr) bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 19) eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Huisheim (https://www.huisheim.de/planverfahren/) unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09092/9690-11 kann ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage nördlich der Haunzenmühle“ sowie zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren liegen folgende umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes bzw. der Flächennutzungsplanänderung in vollem Umfang eingesehen werden können:

Schutzgut Tiere und Pflanzen

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Avifaunistisches Gutachten in der Fassung vom 07.12.2023: Aussagen zu Vogelvorkommen im Geltungsbereich und dessen Umgebung sowie Einschätzung der potenziellen Betroffenheit der vorkommenden Arten

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Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Fassung vom 07.12.2023: Untersuchung planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten auf eine Betroffenheit durch die Planung

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Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 02.08.2023: Hinweis zum Nachweis von heimischen Pflanz- und Saatgut, zur zeitlichen Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme sowie zu deren Meldung an das Ökoflächenkataster

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BUND Naturschutz in Bayern e.V., Stellungnahme vom 13.08.2023: eigene Einschätzung des Ausgangszustands des Plangebietes anhand von Luftbildern verschiedener Jahre sowie zur Lebensraumnutzung der Wachtel

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Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Stellungnahme vom 21.08.2023: eigene Einschätzung des Ausgangszustands des Plangebietes anhand von Luftbildern

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Schutzgemeinschaft Wemdinger Ried / Rieser Naturschutzverein e.V., Stellungnahme vom 11.08.2023: eigene Einschätzung des Ausgangszustands des Plangebietes anhand von Luftbildern

Schutzgut Wasser

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Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Stellungnahme vom 29.08.2023: Hinweise auf einschlägige Richtlinien/ Verordnungen/ Merkblätter/ Leitfäden (bspw. zu Altlasten, Einsatz von erdgekoppelten Wärmepumpen-Systemen, Umgang mit Boden, Niederschlagswasserversickerung mit entsprechenden Maßnahmenempfehlungen, Oberflächenwasser, wild abfließendes Wasser mit Empfehlungen für entsprechende Untersuchungen hierzu etc.) sowie Vorschläge für Hinweise und Festsetzungen diesbezüglich im Bebauungsplan; Hinweis auf die Notwendigkeit zur Berechnung eines HQ100 der Schwalb aufgrund der Gewässernähe; Hinweis auf die teilweise Lage der Anlage innerhalb des 60m-Bereichs der Schwalb und die damit verbundene Notwendigkeit zur Stellung eines Genehmigungsantrags aufgrund Wasserhaushaltsgesetz und Bay. Wassergesetz

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HPC AG, Schreiben vom 20.11.2023: Untersuchung des Themenbereiches Hochwasserschutz für die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage nördlich der Haunzenmühle“

Schutzgut Landschaft

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Regierung von Schwaben, Stellungnahme vom 21.08.2023: Verweis auf die Lage in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet

Schutzgut Sach- und Kulturgüter

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Landratsamt Donau-Ries, Untere Denkmalschutzbehörde, Stellungnahme vom 09.08.2023: Hinweis auf die Nähe zur Haunzenmühle als Baudenkmal

Alle Schutzgüter der Umwelt

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Umweltbericht in der Fassung vom 07.11.2023: Zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der schutzgutbezogenen Auswirkungen durch den Bebauungsplan

Zudem wurden im Umweltbericht die Wechselwirkungen und kumulativen Wirkungen der verschiedenen Schutzgüter miteinander untersucht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).

Huisheim, den 12.12.2023
Gemeinde Huisheim
Harald Müller
1. Bürgermeister