Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wemding folgende 14. Änderungssatzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Wemding:
§ 1
Verbrauchsgebühr
§ 10 Abs. 3 und 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Wemding vom 22.05.1995, zuletzt geändert am 10.11.2020, erhalten folgende Fassung:
| "(3) | Die Gebühr beträgt je Kubikmeter entnommenen Wassers — € 1,95. |
| (4) | Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr € 1,95 pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“ |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2023 in Kraft.