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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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14. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzungzur Wasserabgabesatzung der Stadt Wemding

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wemding folgende 14. Änderungssatzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Wemding:

§ 1

Verbrauchsgebühr

§ 10 Abs. 3 und 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Wemding vom 22.05.1995, zuletzt geändert am 10.11.2020, erhalten folgende Fassung:

"(3)

Die Gebühr beträgt je Kubikmeter entnommenen Wassers  —  € 1,95.

(4)

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr € 1,95 pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Wemding, den 1. Dezember 2022
STADT WEMDING
Dr. Martin Drexler
1. Bürgermeister