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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Huisheim - Ablesung der Stromzähler

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Stromzählerablesung im Gebiet von LEW Verteilnetz (LVN) steht wieder an.

So läuft die Erfassung der Zählerstände:

Ablesung über Ortsbevollmächtige oder Selbstablesung per Brief

Vorgehen unterscheidet sich je nach Wohnort

Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Vorgehensweisen, die sich je nach Wohnort unterscheiden können:

In einigen Gebieten sind die meist persönlich bekannten Ortsbevollmächtigten (OBVs) im Auftrag von LVN unterwegs.

Diese werden zwischen 21. Dezember und 15. Januar die Haushalte kontaktieren. Wer seinen Zählerstand dabei selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen. Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet. Gleichwohl kann es vorkommen, dass die jeweiligen Stromlieferanten sich zusätzlich für eine Zählerablesung melden.

Weitere Informationen gibt es auch aufwww.lew-verteilnetz.de/service-hilfe