Aufgrund Art. 35 Abs. 2 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO hat die Gemeinschaftsversammlung Wemding am 11. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO bekanntgemacht wird.
A)
| § 1 | Der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Rechnungsjahr 2026 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.676.850,- EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 259.100,- EUR festgesetzt. |
| § 2 | Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. |
| § 3 | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. |
| § 4 | Die Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt: |
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| Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird auf 2.231.000 EUR festgesetzt. |
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| Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden nach dem Stand vom 31.12.2024 bemessen. Somit wird die Verwaltungsumlage für alle Mitgliedsgemeinden auf 209,42 EUR je Einwohner, für die Stadt Wemding jedoch zuzüglich 334.650,00 EUR Vorwegabzug, festgesetzt. |
| § 5 | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 100.000,-- festgesetzt. |
| § 6 | Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft. |
B)
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 15.01.2026, Zeichen 200; 027-941/3.2, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt.
C)
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, § 4 BekV).