Titel Logo
Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Wemding

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund Art. 35 Abs. 2 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO hat die Gemeinschaftsversammlung Wemding am 13. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO bekanntgemacht wird.

I

§ 1

Der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Rechnungsjahr 2024 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.438.750,- EUR

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf

184.500,- EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird auf 1.996.940 EUR festgesetzt.

Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden nach dem Stand vom 31.12.2022 bemessen.

Somit wird die Verwaltungsumlage für alle Mitgliedsgemeinden auf 186,63 EUR je Einwohner, für die Stadt Wemding jedoch zuzüglich 299.541,00 EUR Vorwegabzug, festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 100.000,-- festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

II

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 22.01.2024, Zeichen 200-027-941/3.2, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt.

III

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, § 4 BekV).

Verwaltungsgemeinschaft Wemding
Wemding, den 05. Februar 2024
Dr. Drexler, 1. Vorsitzender