Abbildung 1: Übersichtslageplan Änderungsbereich, Maßstab 1:10.000, ALKIS, Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de
Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Am Krummbach“ gefasst.
Die Lage des Plangebietes (Änderungsbereich) ist dem nachstehend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
In der Sitzung vom 11.02.2026 hat der Gemeinderat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit den im Rahmen der Abwägung erfolgten Änderungen gebilligt und beschlossen, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Veröffentlichung
Zu diesem Zweck werden die folgenden Unterlagen:
| • | Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 11.02.2026) |
| • | die im Folgenden genannten umweltbezogenen Informationen |
| • | der Inhalt dieser Bekanntmachung |
in der Zeit vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026
im Internet veröffentlicht und können eingesehen werden unter:
<www.gemeinde-otting.de> à„Aktuelles“ à „Bebauungspläne“
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der Dauer der vorstehend genannten Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgend genannten Öffnungszeiten im Rathaus Otting, Wolferstädter Straße 2, 86700 Otting (Dienstag und Mittwoch von 09:00 bis 11:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 17:30Uhr) sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an info@gemeinde-otting.de oder poststelle@vg-wemding.de). Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg vorgebracht werden, z.B. per Brief an die vorstehenden Anschriften der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder zur Niederschrift bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft während der o.g. Öffnungszeiten.
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Bauleitplanverfahren unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Nicht rechtzeitige Einwendungen von Umweltverbänden
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare umweltbezogene Informationen
Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (teilweise in Form von umweltbezogenen Fachgutachten und Stellungnahmen zu dem im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan „Am Krummbach“, die aber gleichermaßen für die 3. Flächennutzungsplanänderung gelten):
Schutzgut Mensch
| • | Landratsamt Donau-Ries, Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 30.10.2025: Anregung zur Aufnahme weiterer Festsetzungen zum Immissionsschutz und zur Vergabe einer Geräuschkontingentierung |
| Schutzgut Boden und Schutzgut Fläche | |
| • | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 26.11.2025: Hinweis auf den Verlust landwirtschaftlicher Fläche |
| • | Regierung von Schwaben, Stellungnahme vom 25.11.2025: Hinweis auf die Nutzung flächensparender Siedlungs- und Erschließungsformen; Bedenken zur ausgewiesenen Flächengröße im Hinblick auf die Einwohnerzahlen und die städtebauliche Struktur der Gemeinde |
| Schutzgut Wasser | |
| • | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Stellungnahme vom 25.11.2025: Hinweise zu möglichen Risiken durch Starkregenereignisse im Plangebiet entsprechend dem kommunalen Sturzflutrisikomanagement und Empfehlung zur Aufnahmen von Festsetzungen diesbezüglich; Hinweise zur Beseitigung von häuslichem Schmutzwasser und Niederschlagswasser |
| Alle Schutzgüter der Umwelt | |
| • | Umweltbericht in der Fassung vom 11.02.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Sach- und Kulturgüter) sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und der geplanten Nutzung |
Die genannten Fachgutachten und Stellungnahmen können während der genannten Veröffentlichungsfrist im Internet unter den oben angegebenen Internet-Adressen oder im Rahmen der Auslegung in der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft eingesehen werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.