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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Sehr geehrte Haus- und Grundstücksbesitzer,

an vielen Stellen ragen tiefhängende Äste von Bäumen, Sträuchern oder Hecken in Geh- und Radwege, Fahrbahnen, aber auch in Feldwege hinein. Betrifft es öffentliches Grün, so bitte ich um Mitteilung, dass seitens der Gemeinde die Missstände behoben werden können. Betrifft es aber privates Grün oder private Waldränder bitte ich die Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrswege wie folgt freigehalten werden.

Über Fahrbahnen muss eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m und über Gehwegen von mindestens 2,50 m von Bewuchs freigehalten werden. Hecken und Sträucher entlang von Grundstücken dürfen nicht über die Grenze auf Gehwegen oder Fahrbahnen ragen. Diese sind dringend zurück zu schneiden.

Beim Bewuchs an Waldrändern ist im Fahrbahnbereich ebenfalls eine lichte Höhe von 4,50 m einzuhalten. Sträucher, aufgehende Bäume an Waldrändern über die Grundstücksgrenze hinaus müssen dringend entfernt werden!

Ansonsten wachsen die angrenzenden Gräben zu und die Wege verschieben sich immer mehr in Richtung Felder.

Es ist unbedingt erforderlich, dass die Hecken, Sträucher und Äste nicht nur an der Grenze sondern im Grundstück geschnitten werden. Nur so ist gewährleistet, dass beim Nachwachsen das Grün nicht gleich wieder in die Verkehrswege ragt. Bevor die Pflanzen wieder austreiben ist die beste Gelegenheit sie kräftig zurückzuschneiden. Bitte denken Sie daran, dass Hecken und Sträucher nur bis zum 01. März geschnitten werden müssen.

Ich bitte Sie Ihrer Pflicht als Grundstückseigentümer nachzukommen!!

Bei all denjenigen, die unaufgefordert ihrer Verpflichtung nachgekommen sind bedanke ich mich sehr herzlich.

Schöne Grüße
Harald Müller
1. Bgm.