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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Leichenhausgebühren in der Gemeinde Wolferstadtvom 28.10.2013

Die Gemeinde Wolferstadt erlässt auf Grund des Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Leichenhausgebühren in der Gemeinde Wolferstadt:

§ 1

Gebühren für die Benützung der Leichenhalle

§ 3 der Satzung über die Erhebung von Leichenhausgebühren in der Gemeinde Wolferstadt vom 28.10.2013 erhält folgende Fassung:

(1)

Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Leichenhalle Gebühren. Erhoben werden für die

a) Benutzung der Leichenhalle 30,00 €

b) Benutzung der Kühlvitrine (pro Sterbefall) 20,00 €

c) Reinigung der Leichenhalle 30,00 €

(2)

Sonderleistungen für die unter Abs. 1 keine Gebühren festgesetzt -sind, werden nach Art, Zeit und Beanspruchung der gemeindlichen Einrichtungen berechnet.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt § 3 der Satzung über die Erhebung von Leichenhausgebühren vom 28.10.2013 außer Kraft.

Wolferstadt, den 23. Februar 2023
Gemeinde Wolferstadt
Philipp Schlapak
1. Bürgermeister