Titel Logo
Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses zur Wahl des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats

Nach § 90 Abs. 6 GLKrWO hat der Wahlleiter das ermittelte vorläufige Wahlergebnis gegenüber der Öffentlichkeit zeitnah zu verkünden. Die Wahl gilt als angenommen, wenn der Gewählte (Bewerber) sie nicht binnen 1 Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding, Zi. 3, abgelehnt hat (Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG).

Der Wahlleiter der Gemeinde Huisheim verkündet ab Montag, 09.03.2026 das vorläufige Wahlergebnis zur Wahl des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats auf der Internetseite der Gemeinde Huisheim www.vg-wemding.de. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Wochenfrist gemäß Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG.

Huisheim, 26.02.2026
gez. Rupprecht, Wahlleiter