Im Bild von links: Geschäftsleiter Konrad Bonengel, Personalratsvorsitzende Michaela Simon-Mathes, Marius Drescher, 1. Bürgermeister Sebastian Hauck Bildnachweis: Angelika Jansen
| Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt: | |
| 1. | Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2023 wurde einstimmig genehmigt. |
| 2. | Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten für die Umgestaltung des Friedhof Mühlhausen wurde an die Fa. GaLaRi aus Würzburg vergeben. |
| 3. | Information: Das Regionalbudget ist eine finanzielle Förderung für ehrenamtliches Engagement, während die Öko-Kleinprojekte-Förderung die regionale Bio-Landwirtschaft im Blick hat. Beide Fördertöpfe sind ein Angebot der ILE Oberes Werntal und dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Anträge für 2024 können bis 31.01.2024 gestellt werden: Alle Informationen, Förderkriterien und Formulare sind unter www.oberes-werntal.de zu finden. |
| 4. | Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses bis zur Sommerpause 2024 wurden bekanntgegeben. |
Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 05. Februar 2024 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.
Aufgrund mangelnder Nachfrage wird die Senioren-Einkaufsfahrt am Donnerstag ab sofort eingestellt. In den zurückliegenden vier Monaten sind gerade mal zwei Fahrten mit nur je einem Fahrgast zustande gekommen. Unter diesen Bedingungen kann das Angebot nicht länger aufrechterhalten werden. Wir bitten um Verständnis. Zugleich bedanken wir uns bei allen ehrenamtlichen Fahrern für Ihr Engagement.
Mit der Nachbarschaftshilfe besteht eine sinnvolle Alternative. Das Rathaus vermittelt im Rahmen der Nachbarschaftshilfe zwischen Personen, die Hilfe z.B. beim Einkaufen oder einem Arztbesuch benötigen und freiwilligen Helfern, die gerne ihre Zeit ehrenamtlich einbringen möchten. Haben Sie Unterstützungsbedarf? Oder möchten Sie ehrenamtlich in der Nachbarschaftshilfe mitmachen? Dann melden Sie sich bitte im Rathaus unter der Tel. 09722 220 oder per E-Mail an info@werneck.de.
1. Bürgermeister Sebastian Hauck überreichte im Kreis der Kollegen und Kolleginnen das Prüfungszeugnis über den Abschluss des Beschäftigtenlehrganges II an Marius Drescher. Bereits bei seiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten hat Herr Drescher für seinen hervorragenden Abschluss der Berufsschule die besondere Anerkennung der Regierung von Unterfranken erhalten.
Herr Drescher hat seine Ausbildung beim Markt Werneck zum 01. September 2017 begonnen. Der Beschäftigtenlehrgang II wurde während der Dienstzeit seit September 2021 mit Teilzeitunterricht absolviert. Mit der Zeugnisverleihung wird die Bezeichnung Verwaltungsfachwirt verliehen. Marius Drescher ist aktuell im Bereich Personalwesen eingesetzt.
Den Glückwunsch für den Einsatz von Marius Drescher überbrachte auch Geschäftsleiter und Ausbildungsleiter Konrad Bonengel und namens des Personalrates Michaela Simon-Mathes. Der Markt Werneck gratuliert Herrn Drescher zu seinem hervorragenden Prüfungsergebnis.
Herzliche Einladung zur diesjährigen Gemeindepokal Auslosung Korbball. Jeder Verein möchte bitte mit einem Vertreter am Di., 23.01. um 19.00 Uhr im Sportheim Schnackenwerth anwesend sein.
1 Ehering, gef. in Werneck
2 Mützen, gef. in Werneck
1 Schlüsselbund, gef. in Werneck
1 Tretroller, gef. in Werneck
Für die Senioren des Marktes Werneck findet am Sonntag, den 21.01.2024, um 14 Uhr eine Faschingssitzung in der Schulturnhalle Schleerieth statt. Die angemeldeten Senioren können auf Wunsch kostenlos mit Bussen nach Schleerieth fahren. Die Rückfahrt am Abend in die Gemeindeteile erfolgt gegen 19 Uhr. Der Fahrplan für die Busse des Omnibusunternehmens Schmitt Zeuzleben:
Bus Schmitt 1
13:05 Uhr Zeuzleben, Marktplatz
13:15 Uhr Schnackenwerth, Waage, Dorfplatz
Bus Schmitt 2
13:15 Uhr Vasbühl, Ortsmitte
13:20 Uhr Egenhausen, Brunnenstraße
Bus Schmitt 3
13:00 Uhr Schraudenbach, Bushaltestelle
13:05 Uhr Stettbach, Gaststätte Krückel
13:10 Uhr Werneck, Julius-Echter-Str. und Rathaus
13:20 Uhr Ettleben, Parkplatz Wernecker Friedhof und Kirche
Wir möchten Sie letztmalig daran erinnern die Zählerstände der Wasseruhren für die Gemeindeteile Eckartshausen, Egenhausen, Eßleben, Rundelshausen, Schleerieth, Schraudenbach, Stettbach und Vasbühl an den Markt Werneck zu melden. Die Frist zur Rückgabe der Ablesekarten wird bis spätestens 15.01.2024 verlängert. Die Meldung kann weiterhin per QR-Code, über unsere Homepage oder auch per Post erfolgen. Falls wir bis dahin keine Nachricht über Ihren Zählerstand erhalten, sind wir leider gezwungen den Zählerstand zu schätzen.
Ebenso möchten wir erneut die Kunden aus den Gemeindeteilen Ettleben, Mühlhausen, Schnackenwerth, Werneck und Zeuzleben auffordern, die noch nicht gemeldet haben, ihre privaten Zwischenzähler (Garten, Stall, etc.) ebenfalls bis spätesten 15.01.2024 telefonisch (Tel. 09722/2233) oder per E-Mail (lisa.krispin@werneck.de) an den Markt Werneck zu melden.
in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ettleben am Freitag, den 02.02.2024 um 19:00 Uhr im Sportheim in Ettleben.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Stellvertretender Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7.8.1973 (BGBI l S. 965) in der derzeit gültigen Fassung wird die Grundsteuer für das Jahr 2024 vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024 in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2023 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2024 erhalten haben, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für diese Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2024 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bereits erfolgte Zahlungen werden auf die Steuerschuld angerechnet.
| Kleinbeträge werden wie folgt fällig: | |
| 1. | am 15. August 2024 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt. |
| 2. | am 15. Februar und 15. August 2024 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt. |
Wurde die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, ist die Grundsteuer am 1. Juli 2024 zu Zahlung fällig. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können beim Markt Werneck - Steueramt, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, eingesehen werden.
Treten gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen und/oder in der persönlichen Steuerpflicht Änderungen ein, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides hat der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Diese öffentliche Bekanntmachung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der wirksamen Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.)
oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Werneck) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Werneck) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Markt Werneck, Steueramt
Das Regionalbudget ist eine finanzielle Förderung für ehrenamtliches Engagement, während die Öko-Kleinprojekte-Förderung die regionale Bio-Landwirtschaft im Blick hat. Beide Fördertöpfe sind ein Angebot der ILE Oberes Werntal und dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Im Jahr 2023 erhielten 23 Kleinprojekte eine Förderung über das Regionalbudget und sechs Projekte über die Öko-Kleinprojekte-Förderung. Anträge für 2024 können gestellt werden:
Das Obere Werntal ruft zur Einreichung von Förderanfragen für das Regionalbudget wie auch für die Öko-Kleinprojekte auf. Förderfähig sind jeweils Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000,- Euro (netto) nicht übersteigen. Beide Fördermöglichkeiten können nicht kombiniert werden. Gefördert wird nur, wenn mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde und das Projekt bis Herbst 2024 umgesetzt wird, sodass der Durchführungsnachweis bis spätestens 22.09.2024 vorliegt.
Alle Informationen, Förderkriterien und Formulare finden Sie unter www.oberes-werntal.de
Projektanträge können bis 31.01.2024 eingereicht werden.