im Bild von links: 1. Bürgermeister Sebastian Hauck, Constanze Jacobi-Kretz, Rektorin Katrin Beinrott Foto: Marissa Adelhardt
Am Montag, 13. Januar 2025 findet eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt. Beginn ist um 19.00 Uhr im Rathaus Werneck
| Tagesordnung: | |
| 1. | Genehmigung der Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen vom 16.12.2024 |
| 2. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind sowie Informationen im Nachgang zur letzten Sitzung |
| 3. | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes: Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentl. Belange - Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
| 4. | Beteiligung als Träger öffentlicher Belange: Gemeinde Bergtheim, 20. Änderung des Flächennutzungsplanes |
| 5. | Informationen aus den drei Bürgerversammlungen vom November 2024 |
| 6. | Abberufung des bisherigen Breitbandpaten - Benennung des neuen Breitbandpaten |
| 7. | Anlagennachweis Bestattungswesen 2023-Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes |
| 8. | Anlagennachweis Abwasserbeseitigung 2023-Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes |
| 9. | Anlagennachweis Wasserversorgung 2023-Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes |
| 10. | Wasserversorgung des Marktes Werneck - Jahresabschluss 2023 |
| 11. | Termine |
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb die Tagespresse (Termine) bzw. den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.
Im Januar und Februar finden zu folgenden Terminen Bürgerversammlungen des Marktes Werneck statt:
Zu den Bürgerversammlungen ergeht herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Werneck.
Für die Senioren des Marktes Werneck findet am Sonntag, den 19.01.2025, um 14 Uhr eine Faschingssitzung in der Schulturnhalle Schleerieth statt. Die angemeldeten Senioren können auf Wunsch kostenfrei mit Bussen nach Schleerieth fahren. Die Rückfahrt am Abend in die Gemeindeteile erfolgt gegen 19 Uhr. Der Fahrplan der Busse wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
Karten zur Veranstaltung gibt es bei W. Müller, Tel. 1220 und K. Schmittfull, Tel. 1683 oder dem örtlichen Seniorenansprechpartner.
Jugendsozialarbeit an der Schule ist kein neues Thema an der Balthasar-Neumann-Mittelschule Werneck. Bereits seit 2017 war Stefanie Schmitt-Herbig als Fachkraft vor Ort Ansprechpartner in unterschiedlichen Problemlagen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und auch Lehrkräfte. Nun übernimmt Sonderpädagogin Constanze Jacobi-Kretz die Aufgabe und hat für Erziehungsfragen, Schwierigkeiten in der Schule oder Stress im Freundeskreis stets ein offenes Ohr. Bürgermeister und Schulverbandsvorsitzender Sebastian Hauck sowie Rektorin Katrin Beinrott begrüßten Frau Jacobi-Kretz und wünschten ihr einen guten Start in die neue Aufgabe. Frau Jacobi-Kretz bringt viele Jahre Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften mit und freut sich auf Ihr neues Aufgabengebiet in Werneck. Sie ist in der Regel während der Schulzeit vormittags ab 08.30 Uhr erreichbar unter Tel. 09722 9490355, oder per E-Mail an constanze.jacobi-kretz@lrasw.de. Frau Jacobi-Kretz wird zukünftig auch Projekte und Gruppenarbeiten anbieten, etwa zu den Themen Streit schlichten und Konflikte lösen oder das Selbstbewusstsein stärken und vieles mehr. Für die Finanzierung dieses bayernweiten Beratungsangebots der Jugendhilfe werden Fördermittel des Freistaates Bayern genutzt, den Restbetrag teilen sich Landkreis und Schulverband jeweils zur Hälfte. Die Jugendsozialarbeit ist ein freiwilliges Angebot, das der Schweigepflicht und dem Datenschutz nach DSGVO unterliegt. Im Landkreis Schweinfurt haben die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit zum Beispiel das Projekt MutICH ins Leben gerufen. Es handelt sich dabei um ein altersgerechtes Präventionsangebot gegen sexuelle Gewalt in unterschiedlichen Jahrgangsstufen.
Auch für die jüngeren Schülerinnen und Schüler an der Balthasar-Neumann-Grundschule Werneck gibt es Jugendsozialarbeit an Schulen. Hier ist Karoline Maldonado, Tel. 0160-4126547 oder E-Mail karoline.maldonado@lrasw.de die Ansprechpartnerin.
Die von der Verbandsversammlung vom 10.12.2024 beschlossenen Änderungen zur Verbandssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe hat die Regierung von Unterfranken in ihrem Amtsblatt Nr. 25 vom 19.12.2024 veröffentlicht.
Abschnitt 1: Grafenrheinfeld - Rittershausen
Ankündigung Geländebegehungen und Kartierungen.
Voraussichtlich Februar 2025 bis 31. Dezember 2025 Hinweis:
Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 I S. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.
Durchführung auf dem Gebiet der Kommunen Gaukönigshofen, Stadt Ochsenfurt, Markt Sommerhausen, Markt Randersacker, Theilheim, Rottendorf, Prosselsheim, Oberpleichfeld, Bergtheim, Biebelried, Stadt Dettelbach, Markt Werneck, Waigolshausen, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld von Februar bis Dezember 2025
Kurze Beschreibung des Projektes:
Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen ist eine rund 50 km lange Versorgungs- und Transitleitung, die seit 1980 zuverlässig Strom nach Baden-Württemberg transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 20 festgelegt. Die Genehmigung wird durch die Bundesnetzagentur in Bonn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Die Netzverstärkung zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen wird an der bestehenden Trasse durch das Auflegen eines dritten Stromkreises erfolgen. Hierzu muss an jedem Mast halbseitig eine dritte Traverse angebaut werden.
Hintergrund der Ankündigung
Für die Umsetzungsplanung zur 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach sind weitere verschiedene Arbeiten und Untersuchungen im Gelände erforderlich, u. a. für die bodenkundliche und Ökologische Baubegleitung, artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wie Besatzkontrollen, Baumhöhlen- und Horstbaumkontrollen, Markierung von Höhlenbäumen mit nicht dauerhafter forstüblicher Markierungsfarbe (als Buchstabe „H“). Hinzu kommen Kartierungen (d. h. die Erfassung u. a. von Vögel, Amphibien, Reptilien, Haselmäusen und Feldhamstern). Als Basis dienen unsere Kartierungen aus den Jahren 2021 und 2023 sowie die der umweltfachlichen und technischen Planung.
Beauftragte Firmen:
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die TNL Energie GmbH, Raiffeisenstr. 7, 35410 Hungen und Maier Landplan, Bürgermeister-Fröber-Weg 4, 97892 Kreuzwertheim. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen
Für die Arbeiten ist es i.d.R. erforderlich, private land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke zu betreten sowie öffentliche Wald- und landwirtschaftliche Wege mit PKW zu befahren. Die Kartierungen selbst werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 10 Minuten bis zu einer Stunde. Dabei werden an den Grundstücken und Wegen keine Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich der Ist-Zustand von Flora und Fauna durch Fotos und Beschreibung dokumentiert. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Wann die Arbeiten genau auf welchem Flurstück erfolgen, hängt auch von den Witterungsbedingungen ab. Online stehen die Flurstücklisten zur Einsichtnahme bereit und sind auch mit Blick auf die Flurbereinigung in Hohestadt aktualisiert worden:
https://www.tennet.eu/de/ projekte/netzverstaerkung-grafenrheinfeld-kupferzell unter dem Punkt „Download“.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie unter https://www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-grafenrheinfeld-kupferzell einsehen.
Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:
Markus Lieberknecht, 0921-50740-4098
markus.lieberknecht@tennet.eu, www.tennet.eu