Am Montag, 12. Januar 2026 findet eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt. Beginn ist um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Werneck.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.12.2025 |
| 2. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind |
| 3. | Informationen im Nachgang zur letzten Sitzung des Marktgemeinderates |
| 4. | Wegfall der Bushaltestelle Meininger Straße |
| 5. | Netzumstrukturierung der ÜZ Mainfranken in Schleerieth |
| 6. | Information über den Abschluss eines Stromliefervertrages für das Kalenderjahr 2026 |
| 7. | Abschluss einer Vereinbarung über die Stromlieferung für 2027 |
| 8. | Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für 2026 |
| 9. | Kündigung und Neuausschreibung der Bestatterverträge |
| 10. | Termine |
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb die Tagespresse (Termine) bzw. den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.
1 Handschuh, gef. in Werneck
1 Mütze, gef. in Schnackenwerth
1 Schlüssel, gef. in Werneck
1 Schlüssel gef. im Gewerbegebiet in Werneck
1 Stirnband, gef. in Werneck
Zu folgenden Zeiten wird der Hubboden abgesenkt und die Mitteltrennleine aus dem Becken entfernt um das Bahnenschwimmen auf 25 Metern zu ermöglichen:
Montag: 20-22 Uhr, Dienstag: 20-21 Uhr und Mittwoch: 19-22 Uhr, Donnerstag: 20-21 Uhr
Eine Änderung der Schwimmerzeiten während der Schulferien wird sich vorbehalten.
Für die Senioren des Marktes Werneck findet am Sonntag, den 18.01.2025, um 14 Uhr eine Faschingssitzung in der Schulturnhalle Schleerieth statt. Für die Einteilung der Busse und den Fahrplan durch die Gemeindeteile bitte die Anmeldungen bis spätestens Freitag, 09.01.2026 an W. Müller, Tel. 1220 durchgeben.
DigiCafe - Seniorinnen und Senioren zeigen Seniorinnen und Senioren Funktionen, Bedienung und interessante Apps am Smartphone.
Wenn Sie die AusweisApp des Bundes installieren wollen, um später damit die ePA (elektronische Patientenakte) oder i-KFZ zu nutzen, dann bringen Sie Ihren Ausweis und PIN-Code mit (PIN-Code: Schreiben vom Amt oder PIN aus dem Rathaus). Bei größerer Nachfrage kann ggf. nicht jedes Anliegen behandelt werden.
für Einsteiger am 15.01. von 14-16 Uhr (Änderung des Termins)
für Fortgeschrittene am 13.01. von 14-16 Uhr
jeweils im Pfarrzentrum Werneck
Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Der Vorsitzende des Vorstandes
Az. ALE-UFR-B4-7571-27-1
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Stettbach 4 behandelt am
Donnerstag, den 15. Januar 2026 um ca. 12.00 Uhr
im Pfarrsaal, Kirschental 10 in Stettbach
in einer öffentlichen Sitzung folgende Tagesordnungspunkte:
| 1. | Ausbau 1 in Stettbach 4 |
| 2. | Gebietsänderung 3 |
| 3. | Sonstiges |
Zu dieser Veranstaltung wird herzlich eingeladen.
Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld der öffentlichen Sitzung eine nicht öffentliche Veranstaltung der Vorstandschaft stattfindet. Der Beginn der öffentlichen Sitzung kann je nach Dauer deutlich abweichen.
Würzburg, den 7. Januar 2026
Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
VKZ 743421
Die Flurbereinigungsgenossenschaft Stettbach blieb als Körperschaft des öffentlichen Rechts über die Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens (vgl. § 149 FlurbG) hinaus bestehen (vgl. §§ 151 ff. FlurbG).
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten jener Grundstücke, welche zum Flurbereinigungsgebiet (Stand: Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens) gehören, werden zu einer
Genossenschaftsversammlung
eingeladen.
Versammlungsort: Stettbach, im Gasthof Rebstock
Versammlungszeit: Montag, den 02.02.2026 um 19:00 Uhr
Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden der Flurbereinigungsgenossenschaft Stettbach |
| 2. | Bericht des Vorstandsvorsitzenden |
| 3. | Bericht des Kassiers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens sowie der Bildung des Wahlausschusses |
| 7. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des Vorstandsvorsitzenden |
| 8. | Wahl der Vorstandsmitglieder |
| 9. | Vorschlag der Genossenschaftsversammlung für das Amt des stellv. Vorstandsvorsitzenden |
| 10. | Bestimmung von Kassenprüfern |
| 11. | Allgemeine Aussprache |
Nach der Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Stettbach ist eine Neuwahl des Vorstandes erforderlich geworden.
Von der Genossenschaftsversammlung sind nach § 8 der Satzung 3 Vorstandsmitglieder auf die Dauer von 6 Jahren zu wählen.
Für jedes Vorstandsmitglied ist ein(e) Stellvertreter(in) zu wählen. Außerdem hat die Genossenschaftsversammlung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE Ufr) einen Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter vorzuschlagen.
Die Bestimmung des Vorstandsvorsitzenden und des stellv. Vorstandsvorsitzenden erfolgt durch das ALE Ufr (vgl. Art. 4 Abs. 2 AGFlurbG).
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind Teilnehmer (Teilnehmer sind jene Eigentümer von Grundstücken, welche zum Flurbereinigungsgebiet gehören). Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich. Jeder anwesende Teilnehmer (jede anwesende Teilnehmerin) hat eine Stimme.
Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer; einigen sich diese nicht über die Stimmabgabe, so kann das Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Vollmachten berechtigen den Bevollmächtigten (die Bevollmächtigte) nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen.
Entsprechende Vollmachtsformulare liegen beim Unterzeichner dieser Bekanntmachung und Ladung bereit.
Wählbarkeit:
Grundsätzlich können alle natürlichen Personen gewählt werden, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind. Sie brauchen nicht am Verfahren beteiligt zu sein.
Eine gruppenmäßige Festsetzung wurde durch das ALE Ufr nicht verfügt.
Kommt die Wahl des Vorstands im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Mitglieder des Vorstands nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Stettbach, den 12.12.2025