Am Dienstag, den 21. März 2023 um 16.30 Uhr findet im Bildstockzentrum in Egenhausen ein Treffen des ehrenamtlichen Arbeitskreises statt.
Die kommende Saison wird besprochen und der Dienstkalender soweit möglich gefüllt.
Interessenten sind Herzlich Willkommen.
Kenntnisse sind nicht nötig, nur ein Interesse an Bildstöcken und einige Male im Jahr für drei Stunden Zeit, um die Öffnungszeiten im Bildstockzentrum zu beaufsichtigen.
Neue Mitglieder erhalten von uns Informationsmaterial und können an diesem Abend einfach einmal unverbindlich vorbeischauen. Melden Sie sich gerne bei Janine König unter der TelNr. 09722/2291. Wir freuen uns auf Sie!
Egenhausen: am Montag, den 13.03.2023 um 19 Uhr im Sportheim des FV Egenhausen
Eßleben: am Dienstag, 14.03.2023 um 19 Uhr im Sportheim des TSV Eßleben
Schraudenbach: am Donnerstag, 16.03.2023 um 19 Uhr im Sportheim des SV Schraudenbach
Zu diesen Bürgerversammlungen ergeht herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Werneck. Weitere Hinweise finden Sie unter dem jeweiligen Gemeindeteil.
Nach einem fulminanten Auftakt geht der Kulturfrühling an diesem Wochenende in die nächste Runde. Am Samstag, 11. März, starten die Musikvereine Vasbühl und Eschenbachtal um 19.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Schleerieth mit ihrem Konzert Beschwingt in den Frühling. Der Eintritt ist frei, Spenden für die Vereinsarbeit sind willkommen.
Weiter geht es am Freitag, 17. März, um 19.30 Uhr. An diesem Tag lädt die Schweinfurter Autorgengruppe (SAG) unter dem Motto Sag doch mal was! zu einer literarisch-musikalischen Revue zum Thema Schreiben ins Café Balthasar im Schloss Werneck. Dabei umkreisen die neun Autorinnen und Autoren das Thema vielstimmig und gewitzt. Janet Rawling kommentiert am Piano und mit Gesang, wie schön Literatur sein kann. Der Eintritt kostet 7 Euro. Karten gibt es im Rathaus und an der Abendkasse.
„Wegwerfen? Denkste!“ lautet das Motto des Reparatur Cafés in Werneck.
Am Samstag, den 25.3. kümmert sich wieder ein Team aus Elektronik-Fachleuten, Metallbauern, Hobby-Bastlern, Näherinnen und weiteren Tüftlern von 10 bis 14.00 Uhr um defekte, fehlerhafte oder beschädigte Alltagsgegenstände. Organisiert von der Nachbarschaftshilfe „Miteinander - füreinander“ stehen die Experten bereit, um Haushaltsgegenstände, Unterhaltungselektronik, Textilien (Kleidung kürzen, Reißverschluss reparieren etc) oder Spielzeug wieder in Stand zu setzen. Wir bieten auch Hilfe bei Handy- oder Tablet Problemen und Unterstützung bei Fahrradreparaturen an und können diesmal sogar Messer schleifen. Die Reparaturleistung erfolgt auf Spendenbasis, Ersatzteile müssen mitgebracht werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in der Turnhalle der Mittelschule Werneck.
Die Sperrung der Kreisstraße SW 15 der Talbrücke Stettbach ist aufgehoben und somit wieder befahrbar.
Für die Ferienbetreuung an Ostern (03.04. - 06.04.23) sind noch Plätze frei. Wenn Sie Ihr Kind auch anmelden möchten, haben Sie die Möglichkeit die Anmeldung mit Einzugsermächtigung bis zum 17.03.2023 beim Markt Werneck abzugeben.
Sie finden den Anmeldeflyer auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau König, Tel. 22-91, janine.koenig@werneck.de.
1 Schlüsselbund, gef. in Werneck
1 Skihelm, gef. in Werneck
1 Handsender (Garagenöffner), gef. in Eßleben
Wir weisen darauf hin, dass am 15.03.2023 die Abrechnung der Kanal- und Wassergebühren 2022 zur Zahlung fällig ist.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.
Im März 2023 findet noch ein Termin des DigiBüros im Rathaus Werneck statt:
Mittwoch, den 15.03.2023, 14-16 Uhr, freie Termine, bitte vorherige Anmeldung unter Telefon 09722/94 860 93 oder E-Mail an Info@digital-60plus.de
DigiSchulungen finden Sie im VHS Programm für Werneck: WhatsApp Videotelefonie, Digital Lesen, Hören und Fernsehen
Für die Amtsperiode 2024-2028 werden wieder Schöffen und Jugendschöffen gesucht.
Bei Interesse zur Aufnahme in die Schöffenliste wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt des Marktes Werneck (Herr Stemig - 09722/2255).
Bei Interesse zur Aufnahme in die Jugendschöffenliste wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Schweinfurt (Amt für Jugend und Familie)
Es wird darauf hingewiesen, dass potentielle Bewerbe sich nur mit einem zugelassenen Bewerbungsformular in die Vorschlagsliste eintragen lassen können. Dies kann über das Ordnungsamt bezogen werden.
In letzter Zeit wurde an mehreren Stellen im Gemeindegebiet festgestellt, dass reine Geh- und Radwege mit einem Traktor befahren und dabei große „Dreckbatzen“ auf dem Weg liegen gelassen wurden. Hierbei wurde teilweise auch das Bankett verdrückt.
| a. | Auf dem Geh-und Radweg von Egenhausen Richtung Schnackenwerth |
| b. | Vom Waldgebiet “Mahlholz“ kommend auf dem Geh- und Radweg von Rundelshausen Richtung Gewerbegebiet an der A 70. |
Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, aber dieses unsoziale Verhalten Einzelner ist für das Miteinander mit Fußgängern bzw. Fahrradfahrern nicht hinnehmbar und stellt eine erhöhte Unfallgefahr dar.
Der Markt Werneck weist darauf hin, dass reine Geh- und Radwege nicht zur Befahrung mit einem Traktor geeignet sind, auch nicht zum Reinigen der Räder. Der Verursacher wird für Schäden haftbar gemacht. Wir bitten die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit.
Für sachdienliche Hinweise bitten wir um Kontaktaufnahme unter Tel. 09722/22 - 0 oder info@werneck.de.
Durchführung auf dem Gebiet der Kommunen Gaukönigshofen, Stadt Ochsenfurt, Markt Sommerhausen, Markt Randersacker, Theilheim, Rottendorf, Prosselsheim, Oberpleichfeld, Bergtheim, Biebelried, Stadt Dettelbach, Markt Werneck, Waigolshausen, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld von März bis Dezember 2023
Kurze Beschreibung des Projektes
Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen ist eine rund 50 km lange Versorgungs- und Transitleitung, die seit 1980 zuverlässig Strom nach Baden-Württemberg transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 20 festgelegt. Die Genehmigung wird durch die Bundesnetzagentur in Bonn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Die Netzverstärkung zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen wird an der bestehenden Trasse durch das Auflegen eines dritten Stromkreises erfolgen. Hierzu muss an jedem Mast halbseitig eine dritte Traverse angebaut werden.
Hintergrund der Ankündigung
Für die Umsetzungsplanung zur 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach sind weitere verschiedene Arbeiten und Untersuchungen im Gelände erforderlich, u.a. für die bodenkundliche und Ökologische Baubegleitung, artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wie Besatzkontrollen, Baumhöhlen- und Horstbaumkontrollen, Markierung von Höhlenbäumen mit nicht dauerhafter forstüblicher Markierungsfarbe (als Buchstabe „H“). “). Hinzu kommen Kartierungen (d.h. die Erfassung u.a. von Vögel, Amphibien, Reptilien, Haselmäusen). Als Basis dienen unsere Kartierungen aus dem Jahr 2021 sowie die der umweltfachlichen und technischen Planung.
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen, Standort Halle (Saale), Brachwitzer Straße 16, 06118 Halle (Saale) Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen
Für die Arbeiten ist es i.d.R. erforderlich, private land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke zu betreten sowie öffentliche Wald- und landwirtschaftliche Wege mit PKW zu befahren. Die Kartierungen selbst werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 10 Minuten bis zu einer Stunde. Dabei werden an den Grundstücken und Wegen keine Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich der Ist-Zustand von Flora und Fauna durch Fotos und Beschreibung dokumentiert.
Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Auf den in Tabelle 1 aufgeführten Flurstücken sollen die Geländebegehungen und Kartierungen ausgeführt werden. Wann die Arbeiten erfolgen, hängt von den Witterungsbedingungen ab
Voraussichtlicher Beginn der Kartierungen: März 2023
Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: 31. Dezember 2023
Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 I S. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie unter https://www.tennet.eu/de/projekte/netzverstaerkung-grafenrheinfeld-kupferzell einsehen.
Ihr Ansprechpartner
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:
Markus Lieberknecht, T +49 (0)921-50740-4098