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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 10/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Am Dienstag, den 12. März 2024 um 16.30 Uhr findet im Bildstockzentrum in Egenhausen ein Treffen des ehrenamtlichen Arbeitskreises statt.

Die kommende Saison wird besprochen und der Dienstkalender soweit möglich gefüllt.

Interessenten sind Herzlich Willkommen.

Kenntnisse sind nicht nötig, nur ein Interesse an Bildstöcken und einige Male im Jahr für drei Stunden Zeit, um die Öffnungszeiten im Bildstockzentrum zu beaufsichtigen.

Neue Mitglieder erhalten von uns Informationsmaterial und können an diesem Abend einfach einmal unverbindlich vorbeischauen. Melden Sie sich gerne bei Janine König unter der Telefonnummer 09722/2291. Wir freuen uns auf Sie!

Wernecker Kulturfrühling 2024

Am Wochenende startet der Wernecker Kulturfrühling 2024.

Eröffnet wird er am Samstag, 9. März, um 20 Uhr im Café Balthasar von „Kilian, Kolonat und TonArt“. Die vier Profi-Musiker lieben es, traditionell fränkische Melodien zu spielen, würzen sie aber auch ab und an mit Rhythmen aus dem Balkan oder jazzigen Harmonien. Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht.

Am Sonntag, 10. März, gibt um 18 Uhr die bekannte Kirchenband „Jericho“ in der Wernecker Schlosskirche ein Konzert. Die Gruppe schreibt seit fast 50 Jahren die Geschichte der neuen Lieder und Musik in der Kirche mit. In ihren Liedern geht es um alles, was das Leben zwischen Himmel und Erde ausmacht. Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen.

Von Montag, 11. März, bis Freitag, 26. April ist die interaktive Ausstellung „Rund um die Burg“ des Bezirks Unterfranken im Foyer des Rathauses zu sehen. Sie richtet sich an Kinder, Familien und Erwachsene, die Freude daran haben, mit allen Sinnen in die Welt der Türm. Tore und Wehrmauern einzutauchen. Die Ausstellung ist zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses zu besichtigen.

Weitere Informationen zum Programm des Kulturfrühlings gibt es auf der Homepage des Marktes Werneck unter www.werneck.de

Fundsachen

1 Handy gef. zw. Werneck u. Schnackenwerth

Nachbarschaftshilfe

Ehrenamtliche begleiten bei der

„Nachbarschaftshilfe Miteinander-Füreinander im Markt Werneck“ Hilfesuchende bei Erledigungen, helfen bei der Alltagsbewältigung und schenken Zeit und Aufmerksamkeit.

Die Palette der Aktivitäten umfassen:

• Besuchsdienste

• Fahr- und Begleitdienste

• Unterstützung beim Einkauf

• Hilfe im Garten

• Trauerbegleitung

• Kleine handwerkliche Arbeiten

• Unterstützung im digitalen Bereich

Direkt, diskret, zuverlässig, ehrenamtlich.

Jeder kann die Nachbarschaftshilfe unentgeltlich in Anspruch nehmen. Doch es bedarf natürlich erst der ehrenamtlichen Helfer, um dies in die Tat umzusetzen. Alle, die sich gerne ehrenamtlich engagieren möchten oder Fragen rund um die Nachbarschaftshilfe haben, erreichen Frau Vanessa Trujillo-Bäuerle montags und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr und donnerstags von 13.30 - 17.30 Uhr unter der 09722-22-0 oder per E-Mail: vanessa.trujillo-baeuerle@werneck.de.

Abgabenfälligkeit 15.03.2024

Wir weisen darauf hin, dass am 15.03.2024 die Abrechnung der Kanal- und Wassergebühren 2023 zur Zahlung fällig ist.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.

Ferienbetreuung 2024 für Schulkinder 1.-4. Klasse, nach Absprache auch 5.+6. Klasse

Sie finden den Anmeldeflyer ab sofort auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de und auf der Homepage der Grundschule Werneck www.grundschule-werneck.de

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau König, Tel. 22-91, janine.koenig@werneck.de.

Regionalmarkttermin am Samstag, 23.3.24 entfällt

Der im Jahresterminkalender veröffentlichte Frühjahrstermin des Regional- und Biomarkttages in Werneck entfällt aufgrund einer Terminüberschneidung ersatzlos.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf einen Alternativtermin im Frühjahr: Einige Wochen später, am 1. Mai, findet in Zeuzleben anlässlich des 250-jährigen Marktrechtes ein Regionalmarkt mit zahlreichen Ausstellern statt.

Hundesteuer 2024

Hundesteuerbescheide 2024: Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Hundesteuerbescheide 2024 wird die Hundesteuer 2024 in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2023 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Hundesteuerbescheid 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Die Hundesteuer wird zum 15.4. vom Konto abgebucht, falls ein SEPA-Mandat zum Bankeinzug erteilt wurde.

Steuerpflichtige ohne Einzugsermächtigung zahlen oder überweisen den fälligen Betrag bis zum 15.4.2024.

Anmeldung: Wer einen über 4 Monate alten Hund besitzt, der beim Markt Werneck noch nicht zur Hundesteuer angemeldet ist, muss ihn unverzüglich in der Verwaltung des Marktes, Zimmer-Nr. 1.13, telefonisch unter 22-33 oder online unter www.werneck.de (Bürgerservice-Rathaus online) zur Hundesteuer anmelden. Besitzen mehrere zusammen einen Hund, genügt die Anmeldung durch einen Besitzer. Wenn sich Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung ändern oder entfallen, ist dies ebenfalls unverzüglich dem Markt mitzuteilen.

Abmeldung: Wenn ein über 4 Monate alter Hund abhandenkommt, getötet wird oder verendet, muss ihn der bisherige Besitzer ebenfalls unverzüglich beim Markt abmelden. Wechselt der Hund den Besitzer, so hat der bisherige Hundehalter bei der Abmeldung Namen und Wohnung des neuen Hundebesitzers anzugeben. Hält ein Hundehalter einen Hund künftig in einer anderen Gemeinde, ist dies ebenfalls unverzüglich beim Markt zu melden.

Hundesteuerzeichen: Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes gibt der Markt Werneck ein Hundezeichen aus, das der Hund tragen muss, wenn er das Grundstück des Besitzers verlässt. Dieses Hundezeichen gilt für die gesamte Dauer der Hundehaltung. Bei Verlust ist ein neues Hundezeichen bei der Verwaltung des Marktes abzuholen.

Hundesteuer: Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Sie wird nicht erhoben, wenn ein Hund weniger als drei aufeinander folgende Kalendermonate gehalten wird. Der Hundesteuersatz beträgt jährlich 50,00 Euro für den ersten Hund, für den zweiten Hund 60,00 € und für jeden weiteren Hund 70,00 Euro. Hunde, für welche die Steuer ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. Der ermäßigte Steuersatz beträgt die Hälfte. Für Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung wird ein Steuersatz von 500,00 Euro/Jahr erhoben

Abzug von Großvieheinheiten bei den Kanalbenutzungsgebühren

Landwirte mit Großviehhaltung können einen Antrag auf Abzug von Abwassereinheiten bei den Kanalbenutzungsgebühren stellen. Maßgebend ist der durchschnittliche jährliche Viehbestand. Landwirte, die mit Zwischen- oder Hauptzählern den Wasserverbrauch des Viehbestandes messen, brauchen keinen Antrag auf GVE-Abzug zu stellen.

Die Anträge sind jährlich neu bis spätestens 31. Dezember zu stellen. Vordrucke sind in der Kämmerei, Zimmer-Nr. 1.13 (Frau Krispin) oder auf der Homepage unter www.werneck.de (Bürgerservice - Formulare & Onlineanwendungen) erhältlich. Mit dem Antrag ist zum Nachweis des Tierbestandes eine Kopie des aktuellen Tierseuchenbetragsbescheides bzw. ein Ausdruck aus der HIT-Datei vorzulegen.

Dorferneuerung Reuchelheim-Müdesheim

Stadt Arnstein, Landkreis Main-Spessart

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Reuchelheim-Müdesheim gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:

Donnerstag, 02.05.2024, um 19:00 Uhr,

Ort: RSV Sportheim Müdesheim, Radegundisstr. 28, 97450 Arnstein.

Tagesordnung

1.

Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens

2.

Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter

3.

Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 6 festgesetzt.

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzu-stellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren

je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Reuchelheim

je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter für die Ortschaft Müdesheim

je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter für die Ortschaft Marbach

zu wählen sind.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevoll-mächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Würzburg, 29.02.2024

gez. Sonja Ludwig