| Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt: | |
| 1. | Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2026 hat der Marktgemeinderat einstimmig genehmigt. |
| 2. | Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.02.2026 beschlossen die Planungsleistungen des Brückenbauwerks 24 in Eckartshausen für das Instandsetzen an das Büro Hatwieger Beraten + Planen zu vergeben. |
| 3. | Hinsichtlich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass der Änderungspunkt Nr. 6.3 (Änderung des des Grundstücks Fl.Nr. 663/2, Gemarkung Rundelshausen in ein SO-Gebiet) entfällt. Gleichzeitig wurde der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure, Bad Kissingen, auf der Grundlage des vorangegangenen Beschlusses überarbeitete Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Werneck, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wird hiermit vom Marktgemeinderat in der Fassung vom 02.03.2026 gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt die öffentliche Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen durchzuführen. |
| 4. | Mehrheitlich hat der Marktgemeinderat sich für die Nichtanwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zu Wohnraumsicherung „Bauturbo“ im Außenbereich nach § 35 BauGB ausgesprochen. |
| 5. | Die Zuständigkeit für die Erteilung der Zustimmung nach § 36a BauGB zu Vorhaben welche in den Geltungsbereich des Bauturbos fallen hat der Marktgemeinderat durch Beschluss dem Bau- und Agrarausschuss des Marktes Werneck übertragen. Die Verwaltung wurde beauftragt die Geschäftsordnung entsprechend fortzuschreiben. |
| 6. | Gegen die durch die ausführende Baufirma Dylance Design GmbH für die GlasfaserPlus GmbH beantragte wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung einer Kabeltrasse im Bereich der Wern auf den Fl.Nrn. 107/2, 107/4 und 107/6, jeweils Gemarkung Werneck hat der Marktgemeinderat einstimmig beschlossen keine Einwände zu erheben. |
| 7. | Der Marktgemeinderat hat in seiner Mehrzahl beschlossen den Mitgliedern des Wahlvorstandes und den Wahlhelfern im Falle einer Stichwahl für die Wahl des Landrats am 22.03.2026 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 € zu gewähren. |
| 8. | Der 1. Bürgermeister hat über die jährliche Statistik vom Standes-, Friedhofs- und Meldeamt informiert. |
| 9. | Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses wurden bekanntgegeben. |
Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 23. März 2026 statt. Beginn ist um 19:00 Uhr.
Für Nacharbeiten zur Kommunalwahl bleibt das Rathaus am Montag, 09. März 2026 geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit für dringende Angelegenheiten (Sterbefälle) ist über die Tel.Nr. 09722 2291 gewährleistet.
Sofern die Auszählarbeiten am Sonntag den 8. März nicht abgeschlossen werden können, müssen die Wahlhelfer am Montag, 9. März erneut zusammenkommen, um die Auszählung zu beenden. Bitte planen Sie diesen zusätzlichen Einsatz ein und sprechen ggf. mit ihrem Arbeitgeber. Der Verdienstausfall wird bei Bedarf durch den Markt Werneck übernommen.
Wir gehen davon aus, dass dies insbesondere die Briefwahlbezirke und ggf. die größeren Urnenwahlbezirke betreffen wird.
Am Donnerstag, den 12.03.2026 ab 11 Uhr findet ein landesweiter Probealarm statt.
Informationen zum Thema Notfallvorsorge
Unter https://www.bbk.bund.de/ finden Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl an kompakt aufbereiteten Informationen rund um das Thema Notfallvorsorge und Warnung in Gefahrensituationen.
Weitere Informationen zum Sirenenprobealarm stellt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf seiner Homepage zur Verfügung.
1 Faschingskostüm, gef. in Werneck
1 Schlüssel, gef. in Werneck
Am 14. März startet der Wernecker Kulturfrühling mit der Eröffnungsveranstaltung „Wo die Hasen Hosen haßen“ von und mit Hans Driesel in seine 22. Auflage! Die Eröffnungsveranstaltung ist leider restlos ausgebucht.
Für andere Veranstaltungen gibt es jedoch noch (wenige) Karten. Ganz schnell muss man beispielsweise für „Früher war mehr Lametta“ sein. Für diesen Abend zu Ehren des großen Loriot am Freitag, 20. März, um 20 Uhr im Autohaus Schuler + Eisner gibt es nur noch eine Handvoll Karten an der Rathauskasse.
Ebenfalls nicht entgehen lassen sollte man sich das Konzert mit den HerzsensBLECHern am Samstag, 21. März, um 20 Uhr in der Aula der Mittelschule Werneck. Für ihr Programm „App in die Zukunft“ sind Karten an der Rathauskasse oder online im Ticketshop auf der Homepage des Marktes Werneck (www.werneck.de) erhältlich.
An der Rathauskasse und online im Ticketshop gibt es zudem Karten für die Lesung der Schweinfurter Autorengruppe SAG. Sie verspricht am Freitag, 27. März, um 19.30 Uhr im Café Balthasar eine literarisch-musikalische Revue rund um den Zauber des Augenblicks.
Eine weitere spannende Lesung erwartet die Besucher des Kulturfrühlings am Donnerstag, 16. April, um 19.30 Uhr, ebenfalls im Café Balthasar. Denn der Autor Michael Kobr - bekannt von der „Kluftinger“-Reihe - liest aus seinem aktuellen Roman „Schatten über Sømarken“. Karten hierfür sind in der Buchhandlung Lesezeichen erhältlich.
Als sehr beliebt erweisen sich auch die Tickets für den 15. Wernecker Poetry Slam am Freitag, 17. April, um 19.30 Uhr, ebenfalls im Café Balthasar. Hier sollte man mit dem Kauf - an der Rathauskasse oder online über den Markt Werneck-Ticketshop - auch nicht zu lange warten, um sich noch einen Platz zu sichern.
Sonntag, 12. Juli 2026 in Egenhausen
1.Spiel 12.00 Uhr TSV Ettleben/Werneck - TSV Eßleben
2. Spiel 13.00 Uhr FV Egenhausen - Spvg. Schnackenwerth/Vasbühl/Brebersdorf
3. Spiel 14.00 Uhr SG Schleerieth - TSC Zeuzleben/Stettbach
Spielfrei: TSV Mühlhausen/Schraudenbach
15.00 Uhr Sieger Spiel 1 - TSV Mühlhausen/Schraudenbach
16.00 Uhr Sieger Spiel 2 - Sieger Spiel 3
17.00 Uhr 11m-Schießen um Platz 3
17.30 Uhr Finale
Wir weisen darauf hin, dass am 15.03.2026 die Abrechnung der Kanal- und Wassergebühren 2025 zur Zahlung fällig ist.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die noch nicht am Lastschriftverkehr teilnehmen, um zuverlässige Beachtung des Termins.
Landwirte mit Großviehhaltung können einen Antrag auf Abzug von Abwassereinheiten bei den Kanalbenutzungsgebühren stellen. Maßgebend ist der durchschnittliche jährliche Viehbestand. Landwirte, die mit Zwischen- oder Hauptzählern den Wasserverbrauch des Viehbestandes messen, brauchen keinen Antrag auf GVE-Abzug zu stellen.
Die Anträge sind jährlich neu bis spätestens 31. Dezember zu stellen. Vordrucke sind in der Kämmerei, Zimmer-Nr. 1.13 (Frau Krispin) oder auf der Homepage unter www.werneck.de (Bürgerservice - Formulare & Onlineanwendungen) erhältlich. Mit dem Antrag ist zum Nachweis des Tierbestandes eine Kopie des aktuellen Tierseuchenbetragsbescheides bzw. ein Ausdruck aus der HIT-Datei vorzulegen.
16.04., 21.05., 16.07., 24.09., 15.10., 12.11., 10.12.
Bezüglich eines Termins wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer an den Markt Werneck, Frau Petra Ruß, Tel.-Nr. 09722/2251 oder E-Mail petra.russ@werneck.de. (Mo. - Mi. 8.00 - 12.00 Uhr u. Do. 8.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es unbedingt erforderlich Ausweispapiere und bei der Beratung für andere Personen auch eine Vollmacht mitzubringen.