Nach Vasbühl, Egenhausen, Eßleben und Schraudenbach bildet die Bürgerversammlung in Schnackenwerth am Dienstag, 21.03.2023, 19 Uhr im Sportheim des SV Schnackenwerth den Abschluss.
Zu dieser Bürgerversammlung ergeht herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Werneck. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Gemeindeteil.
Am Montag, den 20.03.2023, um 16:30 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Werneck eine öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses statt. -Tagesordnung-
Beratung Haushalt 2023 / Fraktionsanträge
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Am Dienstag, den 21. März 2023 um 16.30 Uhr findet im Bildstockzentrum in Egenhausen ein Treffen des ehrenamtlichen Arbeitskreises statt.
Die kommende Saison wird besprochen und der Dienstkalender soweit möglich gefüllt.
Interessenten sind Herzlich Willkommen.
Kenntnisse sind nicht nötig, nur ein Interesse an Bildstöcken und einige Male im Jahr für drei Stunden Zeit, um die Öffnungszeiten im Bildstockzentrum zu beaufsichtigen.
Neue Mitglieder erhalten von uns Informationsmaterial und können an diesem Abend einfach einmal unverbindlich vorbeischauen. Melden Sie sich gerne bei Janine König unter der Telefonnummer 09722/2291. Wir freuen uns auf Sie!
Der Kulturfrühling geht in die dritte Woche:
Am Freitag, 17. März, um 19.30 Uhr lädt die Schweinfurter Autorgengruppe (SAG) unter dem Motto Sag doch mal was! zu einer literarisch-musikalischen Revue zum Thema Schreiben ins Café Balthasar im Schloss Werneck. Dabei umkreisen die neun Autorinnen und Autoren das Thema vielstimmig und gewitzt. Janet Rawling kommentiert am Piano und mit Gesang, wie schön Literatur sein kann. Der Eintritt kostet 7 Euro. Karten gibt es im Rathaus und an der Abendkasse.
Am Samstag, 18. März, erinnert der Pianist Michael von Zalejski um 20 Uhr im Café Balthasar mit dem Konzert Merci Udo an den großen Udo Jürgens erinnert. Die Veranstaltung ist jedoch restlos ausverkauft.
Am Donnerstag, 23. März, liest der langjährige BR-Reporter Eberhard Schellenberger um 19 Uhr in der Buchhandlung Lesezeichen aus seinem Buch Deckname Antenne. Darin schildert er, wie er als Journalist ins Visier der Stasi geriet.
Am Freitag, 24. März, trifft ab 18.30 Uhr im Sportheim Eßleben orientalisches Flair auf fränkische Gemütlichkeit. Bei Orient&Friends, dem Tanzfest nur für Frauen, können die Gäste Tanzvorführungen genießen, selbst auftreten oder beim freien Tanz das Tanzbein schwingen.
Ebenfalls am Freitag, 24. März sind die Rattenfänger unterwegs. Die Theatergruppe Kinkerlitzchen hat dabei viele Fragen zu klären: Warum wird Werneck im Jubiläumsjahr geflutet? Wozu brauchen wir eine neue Partei? Weshalb hat Werneck eine Partnergemeinde auf dem Pluto? Antworten gibt es ab 20 Uhr in der „Scheune“.
1 Schlüssel, gef. in Schnackenwerth
Landwirte mit Großviehhaltung können einen Antrag auf Abzug von Abwassereinheiten bei den Kanalbenutzungsgebühren stellen. Maßgebend ist der durchschnittliche jährliche Viehbestand. Landwirte, die mit Zwischen- oder Hauptzählern den Wasserverbrauch des Viehbestandes messen, brauchen keinen Antrag auf GVE-Abzug zu stellen.
Die Anträge sind jährlich neu bis spätestens 31. Dezember zu stellen. Vordrucke sind in der Kämmerei, Zimmer-Nr. 1.13 (Frau Krispin) oder auf der Homepage unter www.werneck.de (Bürgerservice - Formulare & Onlineanwendungen) erhältlich. Mit dem Antrag ist zum Nachweis des Tierbestandes eine Kopie des aktuellen Tierseuchenbetragsbescheides bzw. ein Ausdruck aus der HIT-Datei vorzulegen.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Ettlebener Straße“,
mit integrierter Grünordnung, im Gemeindeteil Ettleben,
des Marktes Werneck
Der Marktgemeinderat des Marktes Werneck hat in seiner Sitzung am 13.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ettlebener Straße“ im Gemeindeteil Ettleben beschlossen.
Im Gemeindeteil Ettleben ist die aktuelle Baulandnachfrage ungebrochen.
Freie Grundstücke für eine wohnbauliche Nutzung sind jedoch nur noch vereinzelt und in privater Hand vorhanden. Zur Weiterentwicklung des Gemeindeteiles ist es deshalb vorgesehen, neue Wohnbauflächen auszuweisen.
Der nun vorliegende Bebauungsplan beinhaltet 26 Baugrundstücke für eine wohnbauliche Nutzung, 4 davon sind für den Geschoßwohnungsbau konzipiert.
Das planerische Konzept sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) vor.
Das Baugebiet liegt zwischen der Staatsstraße St 2447 und dem Lachgraben. Insgesamt wird eine Fläche von ca. 3,29 ha überplant.
Zur Ableitung des Oberflächenwassers ist ein Regenrückhaltebecken im nördlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorgesehen.
Der Umgriff des Bebauungsplanes ist dem Planausschnitt zu entnehmen:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Fassung vom 17.05.2021, in der Zeit vom 08.06.2021 bis 12.07.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 25.05.2021 am Bauleitplanverfahren beteiligt.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 07.05.2022 und 27.02.2023 wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure, Bad Kissingen, überarbeitete Planentwurf, einschließlich Begründung, wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 27.02.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut zur Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Planentwurf aufgefordert.
Der überarbeitete und gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung in der Fassung vom 27.02.2023, sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen hierzu, können in der Zeit
vom 27.03.2023 bis 28.04.2023
Im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung Herrn Konrad Bonengel) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung sollen elektronische Informationstechnologien nach § 4a Abs. 4 BauGB genutzt werden. Die Planunterlagen werden deshalb auf der planenden Architekturbüros Homepage unter http://buerohahn.com/bauleitplanung/ veröffentlicht und können mit dem Passwort „plaene2023“ eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Werneck www.werneck.de unter dem Link Bürgerservice / Bebauungspläne eingestellt.
Werneck, 10.03.2023