Am Montag, 17. März 2025 findet eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt. Beginn ist um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Werneck.
Tagesordnung: | |
| 1. | Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 24.02.2025 |
| 2. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe für die Nichtöffentlichkeit weggefallen sind |
| 3. | Informationen im Nachgang zur letzten Sitzung des Marktgemeinderates |
| 4. | Entwicklung eines Straßenkatasters |
| 5. | Straßensanierung Lachgraben Boxberg in Richtung Kirschental |
| 6. | Wegesanierung Mühlhausen |
| 7. | Stellungnahme zur Änderung des Regionalplanes der Region Würzburg (2) |
| 8. | Beteiligung als Träger öffentlicher Belange: Regierung von Unterfranken, Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in die Wern |
| 9. | Termine |
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Die Tagesordnung kann aus redaktionellen Gründen noch geändert oder ergänzt werden. Wir bitten deshalb die Tagespresse (Termine) bzw. den Aushang am Rathaus Werneck zu verfolgen.
Am Dienstag, den 18. März 2025 um 16.30 Uhr findet im Bildstockzentrum in Egenhausen ein Treffen des ehrenamtlichen Arbeitskreises statt.
Die kommende Saison wird besprochen und der Dienstkalender soweit möglich gefüllt.
Interessenten sind Herzlich Willkommen.
Kenntnisse sind nicht nötig, nur ein Interesse an Bildstöcken und einige Male im Jahr für drei Stunden Zeit, um die Öffnungszeiten im Bildstockzentrum zu beaufsichtigen.
Neue Mitglieder erhalten von uns Informationsmaterial und können an diesem Abend einfach einmal unverbindlich vorbeischauen. Melden Sie sich gerne bei Christine Weiß unter der Tel.Nr. 09722/2291. Wir freuen uns auf Sie!
Der Wernecker Kulturfrühling wird am Wochenende eröffnet.
Eine literarisch-musikalische Reise durch Mainfranken haben Hans Driesel und Lissy Heilgenthal für den Eröffnungsabend am Samstag, 15. März, um 20 Uhr im Café Balthasar vorbereitet. „Wo die Hasen Hosen haßen“ lautet der markante Titel, der bereits vorab einen vergnügt-inspirierenden Abend verspricht. Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht.
Am Sonntag, 16. März, gibt es in der Schlosskirche Werneck um 18 Uhr eine besondere Kirchenführung mit Wort, Musik und Licht zu erleben. Der Pastorale Raum Werneck lädt ein, die Schlosskirche einmal mit anderen Augen zu sehen und dazu himmlische Klänge von Harfe (Johanna Labert) und Orgel (David Reß) zu hören. „Unter Engeln - in der Schlosskirche Werneck“ lautet der Titel des Abends. Der Eintritt ist frei. Spenden sind willkommen.
Das aktuelle Buch von Titus Müller „Der letzte Auftrag“ steht im Mittelpunkt der Autorenlesung am Donnerstag, 20. März, um 19:30 Uhr im Katholischen Pfarrzentrum Werneck. Der 3. Teil der Serie um die Spionin Ria Nachtmann verspricht spannende Unterhaltung. Karten gibt es im Vorverkauf für 10 Euro (Abendkasse 12 Euro) bei der Bücherei Werneck oder in der Buchhandlung Lesezeichen / Schöningh.
Weitere Informationen zum Programm des Kulturfrühlings gibt es auf der Homepage des Marktes Werneck unter www.werneck.de
Bis zum 31. März 2025 können Sie Ihre alten Eintrittskarten (Eintrittskarten vor der Neueröffnung) im Hallenbad Werneck zurückgeben.
Danach ist eine Rückgabe nicht mehr möglich.
Der Markt Werneck beginnt in der Kalenderwoche 12 mit Bauarbeiten im Wiesengarten in Stettbach. Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für mögliche Beeinträchtigungen und danken für Ihre Rücksichtnahme.
Bitte denken Sie daran, dass die Anmeldefrist für alle Wochen der Ferienbetreuung am 24.03.25 endet!
Wir können nicht garantieren, dass wir im Anschluss noch freie Kapazitäten haben. (Pro Ferienwoche können 24 Kinder teilnehmen.)
Den Anmeldeflyer finden Sie auf der Homepage des Marktes Werneck. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Weiß, Tel. 22-91 oder
christine.weiss@werneck.de
1 T-Shirt, gef. Werneck
1 Hose, gef. Werneck
1 Paar Schuhe, gef. Werneck
1 Handy gef. in Werneck
So., 13.07.2025
12.00 Uhr SG Schleerieth - TSV Eßleben (Spiel 1)
13.00 Uhr SG Schnackenwerth/Vasbühl - FV Egenhausen (Spiel 2)
14.00 Uhr TSV Ettleben Werneck - TSV Mühlhausen/Schraudenbach (Spiel 3)
Spielfrei SG Zeuzleben/Stettbach
15.00 Uhr Sieger Spiel 2 - SG Zeuzleben/Stettbach
16.00 Uhr Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 3
ab 17 Uhr Platzierungsspiele
Hundesteuerbescheide 2025: Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Hundesteuerbescheide 2024 wird die Hundesteuer 2024 in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2023 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Hundesteuerbescheid 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Die Hundesteuer wird zum 15.04. vom Konto abgebucht, falls ein SEPA-Mandat zum Bankeinzug erteilt wurde.
Steuerpflichtige ohne Einzugsermächtigung zahlen oder überweisen den fälligen Betrag bis zum 15.04..
Anmeldung: Wer einen über 4 Monate alten Hund besitzt, der beim Markt Werneck noch nicht zur Hundesteuer angemeldet ist, muss ihn unverzüglich in der Verwaltung des Marktes, Zimmer-Nr. 1.13, telefonisch unter 22-33 oder online unter www.werneck.de (Bürgerservice-Rathaus online) zur Hundesteuer anmelden. Besitzen mehrere zusammen einen Hund, genügt die Anmeldung durch einen Besitzer. Wenn sich Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung ändern oder entfallen, ist dies ebenfalls unverzüglich dem Markt mitzuteilen.
Abmeldung: Wenn ein über 4 Monate alter Hund abhandenkommt, getötet wird oder verendet, muss ihn der bisherige Besitzer ebenfalls unverzüglich beim Markt abmelden. Wechselt der Hund den Besitzer, so hat der bisherige Hundehalter bei der Abmeldung Namen und Wohnung des neuen Hundebesitzers anzugeben. Hält ein Hundehalter einen Hund künftig in einer anderen Gemeinde, ist dies ebenfalls unverzüglich beim Markt zu melden.
Hundesteuerzeichen: Zur Kennzeichnung jedes angemeldeten Hundes gibt der Markt Werneck ein Hundezeichen aus, das der Hund tragen muss, wenn er das Grundstück des Besitzers verlässt. Dieses Hundezeichen gilt für die gesamte Dauer der Hundehaltung. Bei Verlust ist ein neues Hundezeichen bei der Verwaltung des Marktes abzuholen.
Hundesteuer: Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Sie wird nicht erhoben, wenn ein Hund weniger als drei aufeinander folgende Kalendermonate gehalten wird. Der Hundesteuersatz beträgt jährlich 50,00 Euro für den ersten Hund, für den zweiten Hund 60,00 € und für jeden weiteren Hund 70,00 Euro. Hunde, für welche die Steuer ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. Der ermäßigte Steuersatz beträgt die Hälfte. Für Kampfhunde im Sinne der Hundesteuersatzung wird ein Steuersatz von 500,00 Euro/Jahr erhoben
Landwirte mit Großviehhaltung können einen Antrag auf Abzug von Abwassereinheiten bei den Kanalbenutzungsgebühren stellen. Maßgebend ist der durchschnittliche jährliche Viehbestand. Landwirte, die mit Zwischen- oder Hauptzählern den Wasserverbrauch des Viehbestandes messen, brauchen keinen Antrag auf GVE-Abzug zu stellen.
Die Anträge sind jährlich neu bis spätestens 31. Dezember zu stellen. Vordrucke sind in der Kämmerei, Zimmer-Nr. 1.13 (Frau Krispin) oder auf der Homepage unter www.werneck.de (Bürgerservice - Formulare & Onlineanwendungen) erhältlich. Mit dem Antrag ist zum Nachweis des Tierbestandes eine Kopie des aktuellen Tierseuchenbetragsbescheides bzw. ein Ausdruck aus der HIT-Datei vorzulegen.
in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Egenhausen am Freitag, den 28.03.2025 um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Egenhausen.
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen.
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Stellvertretender Kommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst bei einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Markt Werneck. Wahlberechtigt sind alle feuerwehrdienstleistende (aktive) Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Auch in diesem Jahr stellt der Markt Werneck Blühsaatgut für den innerörtlichen Bereich in Kleinmengen zur Verfügung. Ziel ist es, insekten- und bienenfreundliche Flächen im Innenort zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger können für den Hausgarten, für Kübel oder Blumenkästen am Haus oder auf der Terrasse eine begrenzte Menge Saatgut erhalten. Vorbestellungen werden bis 21.03.2025 angenommen. Nennen Sie uns dabei Ihren Namen, die Anschrift und Größe der gedachten Blühfläche unter Tel. 09722 2262 oder per E-Mail an angelika.jansen@werneck.de
Pro Haushalt ist Saatgut für maximal 100 Quadratmeter erhältlich. Die Ausgabe erfolgt nur solange der Vorrat reicht.
Das Saatgut darf ausschließlich im innerörtlichen Bereich eingesetzt werden. Für die erfolgreiche Ansaat muss der Boden gelockert und auflaufendes Unkraut mehrfach ausgezupft oder untergefräst werden. Die Ausbringung des Saatgutes sollte erst in der sicher frostfreien Zeit erfolgen.
Gemeinde Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt
Nr. LD- B2- TG 7522
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft veranstaltet eine öffentliche Teilnehmerversammlung
Thema: Waldwunschtermin
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wunschtermin Feldflur Infos |
| 3. | Wald - Waldwegebau - Zukünftige Waldbewirtschaftung |
| 4. | Was bewegt Sie beim Thema Wald? (Anregungssammlungen) |
Aktuell läuft der Wunschtermin im Verfahren Hergolshausen 2 für die Flurneuordnung und Waldneuordnung. Hierzu möchten wir gerne weiterführende Informationen zum Wunschtermin und zur Neuverteilung im Wald geben.
Zu dieser Versammlung werden alle Teilnehmer herzlich eingeladen. Gäste sind willkommen.
Gastrednerin: Zuständige Revierförsterin Frau Selina Schott AELF-SW
Wann: Mittwoch, den 16. April 2025
Wo: DJK Sportheim Hergolshausen
Kastanienstraße 9, 97534 Waigolshausen
Uhrzeit: 19.00 Uhr