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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 12/2024
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Abb. 1: Übersicht des Geltungsbereichs (rot umrandet) (Quelle Kataster/Luftbild: Bayerische Vermessungsverwaltung 2022, Euro Geographic 2022)

„Wegwerfen? Denkste!“ lautet das Motto des Reparatur-Cafés in Werneck. Am Samstag, den 13. April 2024 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr kümmert sich in der Turnhalle der Mittelschule in Werneck wieder ein Team aus Metallbauern, Hobby-Bastlern, Näherinnen und weiteren Tüftlern um defekte, fehlerhafte oder beschädigte Alltagsgegenstände.

Organisiert von der Nachbarschaftshilfe „Miteinander - füreinander“ stehen die Experten bereit, um Haushaltsgegenstände oder Unterhaltungselektronik, aber auch Textilien, Fahrräder oder Spielzeug wieder in Stand zu setzen.

Die Reparaturleistung erfolgt auf Spendenbasis, Ersatzteile müssen mitgebracht oder bezahlt werden.

Für alle Fragen rund um das Reparatur-Café erreichen Sie Frau Vanessa Trujillo-Bäuerle montags und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 17:30 Uhr unter der 09722/22-0 oder per E-Mail: vanessa.trujillo-baeuerle@werneck.de.

Ergebnis der Marktgemeinderatssitzung vom Montag, 18.03.2024

Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt:

1.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.2.2024 wurde einstimmig genehmigt.

2.

Für den Neubau des Kindergarten Stettbachs wurden die Rohbauarbeiten an die Firma Bindrum + Sohn GmbH in Hammelburg vergeben.

3.

Zum Breitbandkonzept Werneck hat Herr Roland Werb von der Fa. Corvese die bisherigen Schritte vorgestellt, Aussagen zum Eigenausbau der Telekom (Glasfaser Plus) getroffen und das Ausschreibungskonzept pro Ortsteil vorgestellt.

4.

Der Marktgemeinderat wurde durch die jeweiligen Umsetzungsbegleitungen (Frau Fenn und Frau Scheurich) über die Schwerpunkte der Gemeindeallianz sowie der Ökomodellregion informiert.

5.

Der Marktgemeinderat befasste sich nochmals mit einer erweiterten Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren aus Anlass des sechsstreifigen Ausbaues der Bundesautobahn A 7 im Abschnitt nördlich Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck - nördlich Tank- und Rastanlage Riedener Wald (Bau-km 638+000 bis Bau-km 646+000) und beschloss einstimmig die von der Verwaltung vorbereitete Stellungnahme.

6.

Der Marktgemeinderat lehnte den Neubau eines Feuerwehrhauses im Ortsteil Schleerieth mehrheitlich ab.

7.

Beim Straßenvollausbau Egenhausen Quellenweg genehmigte der Marktgemeinderat mehrheitlich die Ausführungsplanung durch das Ing. Büro Auktor aus Würzburg.

8.

Der Marktgemeinderat beschloss mehrheitlich, den Teilabschnitt der Julius - Echter-Straße im Hocheinbau zu sanieren und in diesem Zuge die Bushaltestelle umzugestalten. Vom zeitlichen Ablauf wurde vorgeschlagen, den Wettbewerb dieses Jahr soweit vorzubereiten, dass die Maßnahme zum Jahresbeginn 2025, nach der Winterpause, umgesetzt werden kann.

9.

Der Marktgemeinderat beschloss mehrheitlich die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB des Marktes Werneck. Die zu erlassende Satzung entspricht dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

10.

In der Sitzung des Bau- und Agrarausschusses am 07.03.2024 wurde beschlossen, den Bauantrag auf Neubau einer Batteriespeicheranlage im Marktgemeinderat (Vollgremium) zu behandeln, da auch hier die Vorstellung der geplanten Maßnahme in der Sitzung am 27.11.2023 erfolgte. Der Marktgemeinderat stimmte dem Bauantrag mehrheitlich zu.

11.

Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses wurden bekanntgegeben.

Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 8. April 2024 statt. Beginn ist um 19.00 Uhr.

Wernecker Kulturfrühling 2024

Der Wernecker Kulturfrühling geht in Woche 3: Tanz oder Theater ist Frage am Freitag, 22. März. Ab 18.30 Uhr heißt es im Eßlebener Sportheim wieder „Orient & Friends“. Bei dem orientalischen Tanzfest - nur für Frauen - können die Besucherinnen Tanzvorführungen genießen, beim freien Tanz das Tanzbein schwingen oder selbst auftreten. Der Eintritt kostet 9 Euro (nur Abendkasse).

Um 20 Uhr lädt die Theatergruppe Kinkerlitzchen in der Scheune am Julius-Echter-Platz zum „ChaRatespiel“. Darin geht es um die vielen Fragen, die das Quiz des Lebens für uns bereithält. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.

Am Samstag, 23. März, lädt das Orchester „Klangtastisch“ des Musikver-eins Werneck um 19 Uhr zum Konzert in die Turnhalle der Mittelschule Werneck, Bühlweg 3. Unter der Leitung von Michaela Weißenberger „übersetzen“ die Musikerinnen und Musiker die menschliche Sprache mit musikalischer Vertonung. Zu hören sind Film- und Blasmusik, Pop, Rock und sinfonische Dichtung. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.

Fundsachen

2 Fahrräder gef. Werneck OT Stettbach

Müllabfuhr verschiebt sich wegen Ostern

Ab Sa., 23.03. kommt es zu Verschiebungen im Abfuhrplan. Im Abfallkalender für das Jahr 2024 und in der Abfall-App sind diese Verschiebungen bereits berücksichtigt. Wir bitten um Beachtung!

Der Markt Werneck blüht auf!

Saatgutaktion 2024

Auch in diesem Jahr bietet der Markt Werneck Blühsaatgut für den innerörtlichen Bereich an. Ziel ist es, insekten- und bienenfreundliche Flächen im Innenort zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger können für den Hausgarten, für Kübel oder Kästen am Haus oder auf der Terrasse eine begrenzte Menge Blühsamenmischung erhalten. Vorbestellungen werden bis 12.04.2024 angenommen. Nennen Sie uns dabei Ihren Namen, die Anschrift und die Größe der gedachten Blühfläche unter Tel. 09722 2262 oder per E-Mail an angelika.jansen@werneck.de

Pro Haushalt ist Saatgut für maximal 100 qm erhältlich. Die Ausgabe erfolgt nur solange der Vorrat reicht.

Das Saatgut darf ausschließlich im innerörtlichen Bereich eingesetzt werden. Für die erfolgreiche Ansaat muss der Boden gelockert und auflaufendes Unkraut mehrfach ausgezupft oder untergefräst werden. Die Ausbringung des Saatgutes sollte erst in der sicher frostfreien Zeit erfolgen.

Breitbandausbau Telekom

Wir möchten darüber informieren, dass in den nächsten Wochen die Firma Seibold in Rundelshausen mit den Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau beginnt. Der Ausführungszeitraum wird sich über 8 Wochen erstrecken.

Regionalmarkttermin am Samstag, 23.3.24 entfällt

Der im Jahresterminkalender veröffentlichte Frühjahrstermin des Regional- und Biomarkttages in Werneck entfällt aufgrund einer Terminüberschneidung ersatzlos.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf einen Alternativtermin im Frühjahr: Einige Wochen später, am 1. Mai, findet in Zeuzleben anlässlich des 250-jährigen Marktrechtes ein Regionalmarkt mit zahlreichen Ausstellern statt.

Flurgang der Feldgeschworenen

Eckartshausen ab 13.04.2024

Folgende Flurteile werden begangen: rechts der Vasbühler Straße bis Vordere Leiste.

Die Grundstückseigentümer und Pächter werden gebeten Ihre Grenzsteine zu räumen und gut sichtbar freizulegen.

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für Bereich „Teilfläche Flurstück Nr. 1116“, Gmrk. Ettleben

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für Bereich „Teilfläche Flurstück Nr. 1116“, Gmrk. Ettleben

Der Marktgemeinderat des Markt Werneck hat in der Sitzung vom 27.03.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich „Flurstück Nr. 1116“, Gemarkung Ettleben beschlossen.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Das Flurstück Nr. 1116, Gem. Ettleben befindet sich im Außenbereich im nordöstlichen Bereich des Marktgemeindegebietes. Ein Teil des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan als allgemeine Wohnbaufläche ausgewiesen (Stand 6. Änderung, genehmigt September 2007). Ein Bebauungsplan ist für diesen Bereich nicht vorhanden.

Die verkehrsmäßige Anbindung erfolgt über die Meininger Straße (Staatsstraße St 2447).

Der Eigentümer des Wohngebäudes hat für eine Aufwertung seines Wohnumfelds eine nördliche Erweiterung seines Aufenthaltsbereiches am Wintergarten in Form einer Terrasse beabsichtigt. Hierfür ist aufgrund des ansteigenden Geländes die Herstellung einer Stützmauer bis zu max. 2,0 m Höhe erforderlich. Darüber hinaus ist eine Treppenanlage nach Westen zum bestehenden Gelände sowie im Nordosten eine Wärmepumpe erforderlich. Weiterhin ist für den Pool eine transparente Überdachung vorgesehen.

Für die planungsrechtliche Sicherung und Umsetzung ist die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich.

Ziel und Zweck des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die Aufwertung des Wohnumfeldbereiches welche im Außenbereich nicht zulässig ist, planungsrechtlich zu sichern, um somit eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Für die Flächen die überplant wurden und nicht mehr in ihrer bisherigen Nutzung erhalten werden, sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgte in der Marktgemeinderatssitzung am 27.03.2023. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt des Marktes Werneck am 09.06.2023 bekannt gemacht.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 1116 Gemarkung Ettleben (teilweise) und hat eine Größe von ca. 150 m².

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

im Norden und Westen durch das unbebaute Grundstück Flurstück Nr. 1116 (Bestand Garten des Flurstücks Nr. 1116)

im Osten durch das bestehende Nebengebäude Flurstück Nr. 1116

im Süden durch den Wintergarten / Freifläche Pflaster

Bisheriger Verfahrensverlauf

Der Marktgemeinderat hat am 27.03.2023 den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans i.d.F. vom 11.07.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 stattgefunden. Die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB hat parallel dazu stattgefunden.

Die dort eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung vom 26.02.2024 durch den Marktgemeinderat des Markt Werneck behandelt und abgewogen. Der somit geänderte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für Bereich „Teilfläche Flurstück Nr. 1116“, Gmrk. Ettleben wurde in der Fassung vom 15.02.2024 gebilligt.

Weiter hat der Marktgemeinderat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für Bereich „Teilfläche Flurstück Nr. 1116“, Gmrk. Ettleben, einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht liegen nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen in der Zeit vom 25.03.2024 bis einschließlich 28.04.2024 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite des Markt Werneck unter https://www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene/index.html eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Rathaus Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, Zimmer 1.05, Herr Bonengel während der folgenden Zeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail (konrad.bonengel@werneck.de) abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch auf postalischen Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt Werneck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltbezogene Informationen

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite des Marktes Werneck als auch im Rathaus Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, Zimmer 1.05 ebenfalls öffentlich aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Werneck, 19.03.2024

Sebastian Hauck
1. Bürgermeister

Satzung

zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach

§§ 135 a - 135 c BauGB des Marktes Werneck

-Kostenerstattungssatzung-

Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 18.03.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

§ 2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1a BauGB zugeordnet sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1.

den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

2.

die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

§ 3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§ 4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige, versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.

§ 5

Anforderungen von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

§ 6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.

§ 7

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden Erstattungsbetrages.

§ 8

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Werneck, 19.03.2024

Sebastian Hauck
1. Bürgermeister

Anlage zu § 2 Abs. 3

der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

nach §§ 135 a - 135 c BauGB

(bei den angegebenen Zeiträumen und Qualitätskriterien handelt es sich um den Regelfall und um Erfahrungswerte; Abweichungen sind mit besonderer Begründung möglich)

Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

-

Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gem. DIN 18916

-

Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20

-

Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln

-

Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

-

Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 hoch;

für Pflanzungen von Straucharten in der freien Landschaft und bei Waldmänteln ist bevorzugt autochthones Pflanzmaterial zu verwenden. Bei Pflanzungen von Baumarten an Waldmänteln sind die Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten.

-

je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher

-

Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

1.3 Schaffung von Streuobstwiesen

-

Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

-

Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume

-

je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12

-

Einsaat Gras-/Kräutermischung

-

Erstellung von Schutzeinrichtungen

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.4 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

-

Schaffung geeigneter Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915; (für Magerwiesen Schaffung nährstoffarmer Standortverhältnisse)

-

Einsaat von Wiesengräsern und Kräutermischungen, bevorzugt aus autochthonem Saatgut oder durch Aufbringen von Mähgut aus artenreichen, naturnahen Wiesen und Kräutersäumen

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

2. Herstellung und Renaturieren von Wasserflächen

2.1 Herstellung von Stillgewässern

-

Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens

-

ggf. Abdichtung des Untergrundes mit natürlichen Materialien

-

Anpflanzung standortheimischer Pflanzen dieses Lebensraumtyps, insbesondere der Verlandungszone

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

-

Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen

-

Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben

-

Anpflanzung standortheimischer Pflanzen dieses Lebensraumtyps, insbesondere der Uferzone

ggf. Entschlammung auf Teilflächen

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

2.3 Anlage von Retentionsräumen zum Auen-/Hochwasserschutz

-

Modellierung und ökologisch wirksame Gestaltung des Retentionsraums

-

Pflanzung standortheimischer Gehölze

-

Entfernen einzelner Gehölze

-

Nutzungsextensivierung (z.B. durch Anlage von extensiv bewirtschaftetem Dauergrünland)

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

3. Entsiegelung und Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasserspende

3.1. Entsiegelung befestigter Flächen und Steigerung der Versickerungsleistung

-

Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

-

Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

-

Einbau wasserdurchlässiger, verdichteter Deckschichten

-

ggf. Aufbringen von Oberboden

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Grundwasserneubildung und Wiedervernässung

-

Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwassersammlung und -versickerung

-

Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

4. Maßnahmen zur Extensivierung

4.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache

-

Nutzungsaufgabe und Entwicklung durch natürliche Sukzession

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

-

ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

-

ggf. Aufbringen von Mähgut aus artenreichen, naturnahen Säumen

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

-

Bodenvorbereitung, ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens zur Herstellung nährstoffarmer Standortverhältnisse

-

Einsaat von Wiesengräser- und Kräutermischung, bevorzugt aus autochthonem Saatgut oder durch Aufbringen von Mähgut aus artenreichen, naturnahen Wiesen oder Kräutersäumen

-

ggf. Lenkung der Entwicklung durch Mahd auf Teilflächen

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 10 Jahre

4.4 Entwickeln von naturnahmen Wiesen und Kräutersäumen durch Düngerverzicht und zweimalige Mahd mit Mähgutentfernung

-

Mahd mit Mähwerken nach festgelegten Schnittzeitpunkten (in der Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines jeden Jahres)

-

Abräumen und Abtransport des Mähgutes

-

Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe Grüngutkompostierung

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 15 Jahre

4.5 Entwickeln von naturnahen Wiesen und Kräutersäumen durch Entbuschung und regelmäßiger Mahd mit Mähgutentfernung

-

Beseitigen von Gehölzanflug, Stockausschlägen sowie von Altgrasbeständen

-

Bergen und Abführen des Schnittgutes mit Verwertung oder sachgerechter, externer Grünkompostierung

-

in den folgenden Jahren Mahd mit Mähwerken nach festgelegten Schnittzeitpunkten

(in der Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines jeden Jahres)

-

Abräumen des Mähgutes

-

Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe Grüngutkompostierung

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 15 Jahre

4.6 Anlage von naturnahen Feuchtwiesen durch Wiedervernässung

-

Abdichten von Drainageausläufen und Gräben oder Herstellen eines Einstaus von Gräben durch Einbau von einfachen Stauwehren

-

Mahd mit Mähwerken nach festgelegten Schnittzeitpunkten (in der Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines jeden Jahres)

-

Abräumen des Mähgutes

-

Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe Grüngutkompostierung

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 15 Jahre

4.7 Aufwertung von degradierten Mooren durch Wiedervernässung

-

Wiederherstellen eines naturnahen Wasserregimes

-

ggf. Abdichten von Drainageausläufen und Gräben oder Herstellen eines Einstaus von Gräben durch Einbau von einfachen Stauwehren

-

regelmäßige Kontrolle des Wasserbestandes

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 20 Jahre

4.8 Entwickeln/Herstellen von Magerrasen durch Abschieben von Oberboden

-

Aufbringen von Schnittgut aus Magerrasen im Umfeld oder Heublumensaat

-

In den ersten 4 Jahren keine Pflegemaßnahmen

-

Mahd mit Mähwerken nach festgelegten Schnittzeitpunkten (in der Regel dem 15.6. und nach dem 1.8. eines jeden Jahres) oder Beweidung nach naturschutzfachlicher Vorgabe

-

Abräumen des Mähgutes

-

Verwertung des Mähgutes oder sachgerechte, externe Grüngutkompostierung

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 20 Jahre

5. Aufwertung von Waldflächen

5.1 Anlage standortgerechter Wälder

-

Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung

-

Aufforstung mit standortgerechten Arten: 300 - 400 Stück je ha (je nach Baumart), Pflanzen 3-5 jährig, Höhe 80-120 cm. Dabei sind die Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten.

-

Erstellung von Schutzeinrichtungen

-

ggf. Nachpflanzungen

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

5.2 Maßnahmen zur Aufwertung von Verjüngungsbeständen oder Umbau- bzw. Unterbaubeständen

-

Erhöhung des Laubholzanteils bzw. des Laubmischholzanteils einschließlich der Tanne

-

Gruppen- bis horstweise Einbringung. Dabei sind die Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten

-

ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen

-

ggf. Abtransport des anfallenden Schnittguts bzw. Holzes

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 10 Jahre

5.3 Maßnahmen zur Aufwertung von Pflanzbeständen

-

Erhöhung des Laubholzanteils bzw. des Laubmischholzanteils einschließlich der Tanne durch Waldpflege

-

Durchforstung oder Pflegemaßnahmen zur Förderung einzelner Arten

-

ggf. Abtransport des anfallenden Schnittguts bzw. Holzes

-

ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen

-

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: in Abhängigkeit von der Maßnahme zwischen 5 und 15 Jahren, z.B. bei mehreren Durchforstungs- oder Pflegegängen

5.4 Maßnahmen zur Entwicklung oder Aufwertung von besonderen Standorten im Wald

5.4.1 Wiedervernässung von Moor- und Sumpfwäldern - siehe Ziffer 4.7

5.4.2 Renaturierung von Fließgewässerabschnitten - Ziffer 2.2

5.4.3 Erstmaßnahmen zur Offenhaltung naturschutzfachlich wertvoller, aber zuwachsender Waldblößen - siehe Ziffer 4.5

5.4.4 Verzicht auf Nutzung von Altbaumgruppen

-ggf. Maßnahmen zur Verkehrssicherung

-Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.4.5 Aufwertung bestehender Mittel- oder Niederwälder

-Einschlag und ggf. Abtransport des Schnittgutes/Holzes

-ggf. Erstellung einer Zufahrtsmöglichkeit

-ggf. Maßnahmen zur Verkehrssicherung

-ggf. Ergänzungspflanzungen

-ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen

-Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in Abhängigkeit von der Maßnahme: 5 Jahre

5.4.6 Verbesserungen von Moor-, Bruch-, Sumpf- und Auwäldern sowie Wäldern trockenwarmer Standorte, Schlucht-, Block- und Hangschuttwäldern

-ggf. Erstellung von Schutzeinrichtungen

-ggf. Ergänzungspflanzungen. Dabei sind die Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes zu beachten

-Pflegemaßnahmen

-Einschlag und ggf. Entnahme von Einzelbäumen

-Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in Abhängigkeit von der Maßnahme zwischen 5 und 15 Jahren, z.B. bei mehreren Durchforstungs- oder Pflegegängen

5.4.7 Schaffung von Waldrändern - siehe Ziffer 1.2

5.4.8 Maßnahmen auf Waldflächen um Voraussetzungen zur Ausweisung von Naturwaldreservaten oder Naturschutzgebieten zu schaffen

-ggf. Maßnahmen zur Verkehrssicherung

-Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr