Der Wernecker Kulturfrühling geht weiter und greift in der dritten Woche nochmal das Thema Tanz auf. „Orient & Friends“ verbindet orientalischen Flair mit fränkischer Gemütlichkeit am Freitag, 28. März, um 18:30 Uhr (Einlass) im Sportheim Eßleben. Das Tanzfest nur für Frauen bietet Vorführungen, Gelegenheit zum Mittanzen und einen kleinen Basar für die passende Tanzbekleidung. Karten gibt es nur an der Abendkasse für 9 Euro.
Bereits ausverkauft ist das Musikkabarett-Programm „Ein Nasshorn und ein Trockenhorn“ am Freitag, 28. März um 20 Uhr in den Räumen des Autohauses Schuler und Eisner im Gewerbegebiet an der A70. Leben und Werk, Texte und Töne des deutschen Humoristen Heinz Erhardt werden gekonnt und mit vollem Körpereinsatz von Christoph Ackermann präsentiert.
Klangvoll starten die Musikerinnen und Musiker der beiden Musikvereine Stettbach-Vasbühl und Egenhausen-Schleerieth in den Frühling. Bei ihrem gemeinsamen „Frühlingskonzert“ stehen böhmische Blasmusik, traditionelle Stück und auch moderne Melodien auf dem Programm. Der Eintritt zum Konzert am Samstag, 29. März um 19:30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Schleerieth ist frei. Spenden sind willkommen.
Ein kleiner Ausblick auf das Kulturfrühlingsprogramm im April: Freuen Sie sich auf den 13. Poetry Slam in Werneck am Freitag, 4. April um 19:30 Uhr im Café Balthasar. Die Slamszene aus Halle wird zu Gast sein. Karten gibt es noch im Vorverkauf für 9 Euro (ermäßigt: 7 Euro).
Das Konzert von „The King Creole“, das am 22. März im Rahmen des Wernecker Kulturfrühlings stattfinden sollte, musste leider krankheitsbedingt abgesagt werden. Es gibt jedoch einen neuen Termin: Das Konzert findet nun am Samstag, 5. April, um 20 Uhr in der Aula der Mittelschule statt. Bereits erworbene Karten behalten ihre Gültigkeit bzw. können an der Rathaus-Kasse zurückgegeben werden.
1 In-Ear-Kopfhörer, gef. zw. Werneck u. Zeuzleben
1 Schal, gef. in Werneck
Ab April bietet die Telekom mit Mitarbeitern des Direktvertriebes für circa 4 Wochen den Bürgerinnen und Bürgern im Markt Werneck die Möglichkeit zur Beratung und Bestellung vor Ort direkt an der Haustür an.
Die Mitarbeiter sind an der Telekom-Kleidung (Jacke oder Polo mit Telekom Logo) und einem Dienstausweis mit Lichtbild erkennbar.
Zusätzlich ist jeder Mitarbeiter durch eine Personalnummer legitimiert. Wer unsicher ist, ob er einen „echten“ Vertriebler der Telekom vor der Haustüre stehen hat, kann sich an die kostenlose Autorisierungshotline 0800 8266347 wenden. Unter dieser Service-Rufnummer kann der Vertriebsmitarbeiter unter Nennung der Personalnummer direkt identifiziert werden.
Die Polizeiinspektion Schweinfurt und die Verkehrswacht Schweinfurt e.V. bieten in Kooperation mit der Stadt und dem Landkreis Schweinfurt an verschiedenen Terminen im Jahr 2025 ein spezielles Training für E-Bike bzw. Pedelec-Fahrer an. Teilnehmen kann jeder, der ein Pedelec (Fahrrad mit Elektroantrieb / Trittunterstützung bis 25 km/h) besitzt, hilfreiche Tipps erhalten und im Schonraum üben möchte. Die Kurse sind kostenfrei.
| Kursinhalt: | |
| • | Theoretisches Grundwissen (häufige Unfallursachen, Verkehrsregeln, Erkennbarkeit) |
| • | Praktische Fahrübungen (Brems- und Koordinationsübungen, Geschicklichkeitsfahren, Durchfahren eines Parcours, Sensibilisierung für Besonderheiten im Straßenverkehr) |
Trainingsziel:
Sichere Teilnahme mit dem Pedelec im Straßenverkehr
Termin in Werneck: Donnerstag, 17. April 2025 um 10 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden
Veranstaltungsort: Werneck, Parkplatz am Friedhof
Mitzubringen sind das eigene Pedelec und ein Fahrradhelm. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Eine Anmeldung bis spätestens 11.04.25 im Rathaus unter der Tel. 2262 oder per E-Mail an angelika.jansen@werneck.de ist erforderlich.
Im Zeitraum vom 03.04.2025 (8 Uhr) bis zum 09.04.2025 (13 Uhr) führen Einheiten der Bundeswehr eine Übung durch. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Es wird besonders auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Feldmunition und dergl.) ausgehen und auf die entsprechenden Strafbestimmungen hingewiesen. Bezüglich der Übungsschäden wird auf Abs. 2 des Abschnittes V der Bekanntmachung (Manöverbekanntmachung -StAnz. 2008 Nr. 51/52) Bezug genommen.
Der Markt Werneck hat am 17.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ettlebener Straße“ mit integrierter Grünordnung im Gemeindeteil Ettleben beschlossen.
Der Markt Werneck hat mit Beschluss vom 03.02.2025 den Bebauungsplan „Ettlebener Straße“ mit integrierter Grünordnung in der Fassung vom 03.02.2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als S a t z u n g beschlossen.
Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 03.02.2025 wurde gebilligt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Ettlebener Straße“ in Kraft.
Der Bebauungsplan mit Begründung wird ab sofort nach § 10 Abs. 3 BauGB im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht, bereitgehalten. Hier können der Bebauungsplan und die Begründung eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
| Unbeachtlich werden demnach | |
| a) | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| b) | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| c) | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und |
| d) | nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber des Marktes Werneck unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.