Abbildung 1: Übersicht der Flurstücke im Geltungsbereich, Geltungsbereich schwarz (Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung)
| Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt: | |
| 1. | Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2026 hat der Marktgemeinderat einstimmig genehmigt. |
| 2. | Der 1. Bürgermeister hat die Marktgemeinderäte über den genauen Wortlaut der Fortschreibung der Geschäftsordnung bezüglich der Erteilung der Zustimmung nach § 36a BauGB informiert. |
| 3. | Sowohl die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet an der A70" für die Umwandlung des Grundstücks Fl.Nr. 663/2, Gemarkung Rundelshausen von „SO-Gebiet" in „GE-Gebiet" als auch die ausgearbeitete Vorentwurfsfassung vom Architekturbüro Baurconsult Architekten Ingenieure AG & Co. KG, Haßfurt in der Fassung vom 12.03.2026 hat der Marktgemeinderat mehrheitlich beschlossen. |
| Die Verwaltung wurde auf Grundlage des beschlossenen Bebauungsplanvorentwurfes, mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beauftragt. |
| 4. | Dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Ettleben wurde einstimmig nicht entsprochen. |
| 5. | In seiner Gesamtheit hat der Marktgemeinderat den Antrag auf Erlaubnis zur Mitnahme von angeleinten Hunden auf den gemeindlichen Friedhöfen des Marktes Werneck abgelehnt. |
| 6. | Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen den Zeitraum der Bauverpflichtung für „Nicht-Einheimische" hinsichtlich des Verkaufes von gemeindlichen Grundstücken von zwei auf drei Jahre anzuheben. |
| 7. | Gegen die durch die ausführende Baufirma Dylance Design GmbH für die GlasfaserPlus GmbH beantragte wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung einer Kabeltrasse im Bereich der Wern auf den Fl.Nrn. 636, 644/4, 645/0, 645/1, 650/15 und 683, jeweils Gemarkung Ettleben hat der Marktgemeinderat einstimmig beschlossen keine Einwände zu erheben. |
| 8. | Der 1. Bürgermeister hat die Mitglieder des Gremiums über das Inkrafttreten der 10. Verordnung „Windenergie" für den Regionalplan der Region Main-Rhön (3) informiert. |
| 9. | Einstimmig wurde Christian Kullick als 1. Kommandant sowie Florian Serrand und Andreas Schneider zum stellvertretenden Kommandanten der FF Werneck bestätigt. |
| 10. | Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses wurden bekanntgegeben. |
| Die nächste Marktgemeinderatssitzung findet am Montag, 13. April 2026 statt. Beginn ist um 18:00 Uhr. | |
1 Schlüssel, gef. in Werneck
1 Schlüssel, gef. zw. Zeuzleben und Mühlhausen
Der Kulturfrühling geht in seine dritte Woche. Am Freitag, 27. März, locken gleich zwei Veranstaltungen:
Orient & Friends heißt es wieder ab 18.30 Uhr (Einlass) im Eßlebener Sportheim. Das Fest rund um den Orientalischen Tanz, nur für Frauen, hat im Kulturfrühling schon Tradition. Die Gäste können Tanzvorführungen genießen, selbst auftreten oder einfach frei tanzen. Der Eintritt kostet 9 Euro (nur Abendkasse).
Dem „Augenblick!" widmen sich die Mitglieder der Schweinfurter Autorengruppe ebenfalls am Freitag, 27. März, um 19.30 Uhr im Café Balthasar. In ihrem neuesten Programm umkreist ihre Poesie den unvergesslichen, großen, entscheidenden, flüchtigen Augenblick. Für die literarisch-musikalische Revue haben sie Lyrik, Prosa und Textperformance geschrieben und arrangiert. Musikalische Akzente setzt Janet Rawling am Piano, durch den Abend führt Johanna Bonengel.
Karten gibt es für 9 Euro (Abendkasse: 11 Euro) an der Rathauskasse oder online im Ticketshop auf der Homepage des Marktes Werneck.
Am Samstag, 28. März, präsentiert das Erwachsenenorchester „Klangtastisch" des Musikvereins Werneck um 19 Uhr in der Turnhalle der Mittelschule Werneck ein Konzert unter dem Titel „Emotionen". An diesem Abend verwandelt sich die Halle in einen Klangraum voller Gefühle. Das Orchester unter der Leitung von Carolyn Englert lädt ein zu einem musikalischen Abend von leiser Sehnsucht bis zu überschäumender Freude. Das Publikum darf erleben, wie Musik die Herzen öffnet und Geschichten erzählt. Ein Konzert für alle, die sich berühren lassen wollen - herzlich, lebendig, einfach klangtastisch".
Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.
Am Sonntag, 29. März, gibt die Theatergruppe der Offenen BehindertenArbeit Schweinfurt (OBA) um 18 Uhr ein Gastspiel im Sportheim Eßleben. Unter dem Titel „Alles ganz normal!" begibt sich das Ensemble „Hut Ab!" neugierig und mit außergewöhnlichen Ideen auf die Suche nach einer Antwort auf die Frage: Was ist normal? Damit beginnt eine Entdeckungsreise der besonderen Art. Im Ensemble sind mit Frank Zink und Stefan Pfister auch ein Schauspieler aus dem Markt Werneck.
Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.
Die Müllabfuhr verschiebt sich aufgrund der Osterfeiertage. Diese Änderungen betreffen alle Tonnen. Im Abfallkalender für das Jahr 2026 und in der Abfall-App sind diese Verschiebungen bereits berücksichtigt.
Bei Rückfragen zu den Terminverschiebungen können Sie sich gerne unter Tel. 09721-55 597 nachfragen.
Die Polizeiinspektion Schweinfurt und die Verkehrswacht Schweinfurt e.V. bieten am Donnerstag, 02. April 2026 in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr ein Fahrsicherheitstraining für das E-Bike am Parkplatz Friedhof Werneck an.
Ziel des Kurses ist es, praxisnah das kontrollierte Anfahren, stabiles Fahrverhalten sowie gezielte Bremsmanöver zu üben. Ergänzend werden zentrale Regeln, typische Risiken und wichtige Besonderheiten rund um das Thema Pedelec im Straßenverkehr vermittelt.
Teilnehmen kann jeder, der ein Pedelec (Fahrrad mit E-Antrieb / Trittunterstützung bis 25 km/h) besitzt. Mitzubringen sind das eigene Pedelec sowie ein Fahrradhelm. Der Kurs ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung bis spätestens 30.03.2026 im Rathaus unter Tel. 09722 2262 oder per E-Mail an angelika.jansen@werneck.de ist erforderlich.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70" für den Bereich Fl.Nr. 663/2, Gemarkung Rundelshausen
Der Marktgemeinderat des Marktes Werneck hat in seiner Sitzung am 23.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70" beschlossen.
Weiterhin hat der Marktgemeinderat den Vorentwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 12.03.2026 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel und Zweck der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70" ist die Umnutzung einer bestehenden Lager- und Ausstellungshalle für PKW für sportliche Zwecke in Form einer Paddel-Anlage. Dies entspricht einerseits den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung sowie den Belangen von Sport und Freizeit, welche im Markt Werneck zukünftig weiterentwickelt werden. Außerdem wird ein bestehender Baukörper weitergenutzt und es findet kein Eingriff bzw. eine zusätzliche Versiegelung der Natur statt. Somit entspricht die geplante Umnutzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Die Belange des Umweltschutzes sowie des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen wurden im Umweltbericht, welcher der Begründung als Anlage 1 beiliegt, behandelt. Darin werden die Änderungen aus umweltrechtlicher Sicht bewertet und ggf. notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft definiert.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 663/2 und 667 (Teilfläche) der Gemarkung Rundelshausen im bestehenden Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahn A70 und hat eine Größe von ca. 0,66 ha.
| Das Plangebiet wird dabei wie folgt begrenzt: | |
| • | im Norden durch eine bestehende Fläche mit Fundgrubengeschäft (Fl. Nr. 665) |
| • | im Osten durch eine bestehende Fläche mit Fahrzeughandel (Fl. Nr. 1500/12) und die Straße „Am Eschenbach" (Fl. Nr. 667), |
| • | im Süden durch einen Zustellstützpunkt der Deutschen Post (Fl. Nr. 654), einen Betrieb für Wasserschadenssanierung (Fl. Nr. 654/8) sowie einen Fahrzeughandel (Fl. Nr. 654/9) |
| • | im Westen durch ein bestehendes Reitsportgeschäft (Fl. Nr. 663) sowie die Straße „Am Eschenbach" (Fl. Nr. 667) |
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB aufgestellt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der Vorentwurf der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Werneck an der A70", wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht im Internet unter https://www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene/index.html in der Zeit
vom 30.03.2026 bis einschließlich 29.04.2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten (z.B. Lesegeräte oder Auslegung der Unterlagen) im Rathaus des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, Zimmer Nr. 1.05 (Geschäftsleitung, Herr Drescher), während der allgemeinen Dienststunden (Mo. bis Fr., jeweils 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mo. und Di. 13:30 - 15:30 Uhr sowie donnerstags 13:30 - 17:30 Uhr) vorgehalten.
Stellungnahmen sollen in dieser Frist elektronisch an geschaeftsleitung@werneck.de, und bei Bedarf in Textform an Markt Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck oder während den Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Marktgemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende Umweltinformationen vor:
| Art der vorhandenen Information und Urheber | Thematischer Bezug |
| Umweltbericht in der Fassung vom 12.03.2026 (Vorentwurf) | Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichende Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich oder unter www.werneck.de/rathaus-buerger/bauen/bebauungsplaene einsehbar.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Werneck, 24.03.2025
Markt Werneck
für alle Viertklässler der Öko-Modellregion
Oberes Werntal. Zeichne, male oder gestalte ein Bild zum Thema „Öko-Landbau -vom Acker bis auf den Teller". Zeige, wie Lebensmittel ökologisch
angebaut werden und wie sie auf unseren Tisch kommen! Alle eingereichten Bilder werden
beim großen 10-jährigen Jubiläumsfest am 9. und 10. Mai 2026 auf Gut Obbach ausgestellt.
Die drei schönsten Kunstwerke gewinnen tolle Preise! Macht mit und zeigt, wie wichtig und spannend Öko-Landbau ist! Die Abgabefrist endet am 20.04.2026.
für alle fotobegeisterten Erwachsenen in der Öko-Modellregion. Haben Sie Lust, Ihre Leidenschaft für nachhaltigen Öko-Landbau einzufangen? Fotografieren Sie kreative Bilder, die zeigen, wie Lebensmittel ökologisch angebaut werden und auf unseren Teller gelangen - vom Feld bis zum Genuss! Die drei besten Fotos werden beim Fest ausgestellt und gewinnen tolle Preise.
Die Abgabefrist endet am 20. April 2026.
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