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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 13/2026
Sonstiges
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Sonstiges

Behindertenbeauftragte für Werneck

Frau Sabine Scheffer ist unter Tel. Nr. 09722/9468710 bzw. behindertenbeauftragte@werneck.de erreichbar.

Ökumenische Krabbelgruppe

Wir treffen uns jeden Montag um 9.30 bis 11.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus in Werneck. Wir singen, spielen und basteln zusammen. Neuankömmlinge sind herzlich willkommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Bianca Dörr, Tel. 0170/8888931.

KAB Ortsverbände im Markt Werneck

Herzl. Einladung zur Busfahrt nach Miltenberg am Sa., 18.04.; Abfahrt: 8.00 Uhr, 10.00 Uhr: historische Stadtführung, 12.00 Uhr: Mittagessen im Kalt-Loch-Braustüble, nachmittags: zur freien Verfügung, Rückfahrt: 17.30 Uhr; Kosten: 35,00 Euro p. P. (KAB Mitglieder: 30,00 Euro), Kinder u. Jugendliche bis 16 J. frei. Nähere Infos u. Anmeldung bis 06.04.: G. Walter, Tel. 3048 od. S. Tonn, Tel. 7999 od. www.kab-werneck.de. Gäste sind herzl. willkommen!

BBV Mitgliederversammlung

Herzlich Einladung an die Mitglieder des BBV zur Mitgliederversammlung am Di., 31.03. um 19.30 Uhr im Sportheim Schraudenbach.

Finanzamt Schweinfurt informiert:

Versand der Zahlungserinnerungen für Steuer-Vorauszahlungen wird eingestellt - Moderne, kostensparende und papierarme Abwicklung

Ab sofort stellt die Bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftssteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein.

Diese Schreiben erinnerten bisher per Brief an anstehende regelmäßige Zahlungstermine.

SEPA-Lastschriftverfahren bietet Bürgerinnen und Bürgern eine komfortable Möglichkeit, ihren regelmäßigen Zahlungen einfach, bequem und termingerecht nachkommen zu können. Das hierfür erforderliche Formular kann unter www.lfst.bayern.de/formulare/steuerzahlung/sepa-lastschrift abgerufen werden.

Selbstverständlich werden die Höhe der Vorauszahlungen sowie deren Zahlungszeitpunkt auch weiterhin aus dem entsprechenden Steuerbescheid ersichtlich sein.

Warum diese Veränderung?

Digital und automatisch statt Papier und Brief: Moderne Bezahlmöglichkeiten wie das SEPA-Lastschriftverfahren ermöglicht eine bequeme, sichere und pünktliche Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen.

Ressourcen- und Kosteneffizienz: Der Anteil der Papierüberweisungen ist stark rückläufig; Papier, Druck und Versand verursachen hohe Kosten. Durch die Umstel-lung sparen wir Papier und schonen die öffentlichen Mittel.

Zeitgemäß und zuverlässig: Das Lastschriftverfahren sorgt dafür, dass Zahlungen automatisch und termingerecht erfolgen - ohne erneute Erinnerung per Post.

So funktioniert es:

Beachten Sie die Hinweise für eine erfolgreiche Übermittlung unter: www.lfst.bayern.de/formulare/steuerzahlung/sepa-lastschrift

Laden Sie das SEPA-Lastschriftmandat im PDF-Format herunter.

Füllen Sie das SEPA-Lastschriftmandat digital aus.

Senden Sie das ausgefüllte Formular über Ihren ELSTER-Account als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht an Ihr Finanzamt. In diesem Fall ist keine Unterschrift nötig.

Wichtige Hinweise: Bei einer elektronischen Übermittlung per E-Mail wird das SEPA-Lastschriftmandat nicht anerkannt. Nutzen Sie daher ausschließlich Ihren ELSTER-Account für die digitale Übermittlung.

Falls gewünscht, besteht weiterhin die Möglichkeit, das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat ausgedruckt und zweifach unterschrieben in Papierform bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.