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Amtsblatt Markt Werneck
Ausgabe 14/2026
Amtliche Nachrichten
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Amtliche Nachrichten

Fränkisches Bildstockzentrum öffnet am Ostersonntag mit einer kleinen Osterüberraschung für Kinder

 

Das Fränkische Bildstockzentrum hat ab Ostersonntag, 05. April 2026 wieder regelmäßig an Sonn- und Feiertagen von 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet.

Die Dauerausstellung und der Außenbereich informieren über die Tradition, Inhalte und Formensprache der für die fränkische Landschaft so typischen religiösen Kleinode. Besucherinnen und Besucher können die Sammlung im Museum erkunden, an Dorfrundgängen teilnehmen oder einen Bildstockspaziergang unternehmen. Besonders innovativ ist die Actionbound-App, die eine interaktive Erkundung ermöglicht und den Rundgang zu einem digitalen Erlebnis macht. Letzter Öffnungstag der Saison ist an Allerheiligen 2026.

Der Eintritt ist frei. Führungen für Gruppen können unter Tel. 09722/2291 im Rathaus angefragt werden.

Wernecker Kulturfrühling 2026

 

Der Kulturfrühling geht in seine vierte Woche und Ostern steht vor der Tür. Passend dazu laden das Blasorchester und das Jugendorchester des Musikvereins Eßleben zu ihrem beliebten Osterkonzert. Am Ostersonntag, 05. April, sind ab 19.30 Uhr im Eßlebener Sportheim frische und mitreißende Melodien zu hören, die die ganze Bandbreite der Blasmusik aufzeigen. Karten gibt es an der Abendkasse.

Bürgerinformation - Baumaßnahme

Die Gemeinde informiert, dass im Ortsteil Stettbach im Bereich Lachgraben / Boxberg ein Straßenvollausbau durchgeführt wird. Der Beginn der Bauarbeiten ist für den 20.04.2026 vorgesehen. Im Zuge der Maßnahme wird die bestehende Straßenanlage grundhaft erneuert. Während der Bauzeit ist mit Verkehrsbehinderungen sowie zeitweisen Einschränkungen für den Anliegerverkehr zu rechnen. Die Gemeinde bittet die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Arbeiten zur Verbesserung der Infrastruktur.

Fundsachen

1 Schlüssel, gef. in Ettleben

Flurgang der Feldgeschworenen

Mühlhausen ab 25.04. - Flurstücke: Geißberg und Klößberg

Die Grundstückseigentümer und Pächter werden gebeten Ihre Grenzsteine zu räumen und gut sichtbar freizulegen.

Digitale Seniorinnen und Senioren

DigiCafe - Seniorinnen und Senioren zeigen Seniorinnen und Senioren Funktionen, Bedienung und interessante Apps am Smartphone.

Digitale Angebot nutzen! - Wenn Sie die AusweisApp des Bundes installieren wollen, um später damit die ePA (elektronische Patientenakte) oder i-KFZ zu nutzen, dann bringen Sie Ihren Ausweis und PIN-Code mit (PIN-Code: Schreiben vom Amt oder PIN aus dem Rathaus). Auch für Online-Banking oder mobiles Bezahlen zeigen wir einen Einstieg auf.

für DigiCafe 1 - Mo., 14.04.. von 14.00 - 16.00 Uhr

für DigiCafe 2 - Di., 07.04., von 14.00 - 16.00 Uhr

Jeweils im Pfarrzentrum Werneck - eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Flurneuordnung Hergolshausen 2

Gemeinde Bergrheinfeld und Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)

Bekanntmachung und Ladung

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Hergolshausen 2 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken statt am:

Montag, 27.04.2026, um 18:00 Uhr,

Ort: DJK Sportheim Hergolshausen,

Kastanienstr. 9,

97534 Waigolshausen OT Hergolshausen.

Tagesordnung:

1.

Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens

2.

Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter

3.

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

4.

Information zur Neuverteilung

5.

Allgemeine Aussprache

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt.

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 10 Personen wählen. Sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gemeinschaftliche Eigentümer sind nur stimmberechtigt, wenn von allen abwesenden Miteigentümern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Wenn Ehepartner gemeinschaftliches Eigentum haben, brauchen diese ebenfalls eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Ehepartners. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben in der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Würzburg, 19.03.2026
gez. Sonja Ludwig

Flurneuordnung Hergolshausen 2

Dorferneuerung Hergolshausen 3

Gemeinde Bergrheinfeld und Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt

Teilungs- und Änderungsbeschluss

Bekanntmachung

Der Teilungs- und Änderungsbeschluss und zwei Karten sind in der Verwaltung des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, vom 20.04.2026 mit 20.05.2026 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Der Teilungs- und Änderungsbeschluss und die Gebietskarten können innerhalb von vier Monaten ab dem 30.03.2026 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes" eingesehen werden (https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php/).

 

 

Flurneuordnung Hergolshausen 2

Gemeinde Bergrheinfeld und Waigolshausen, Landkreis Schweinfurt

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Bekanntgabe

Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 hat die Ergebnisse der Wertermittlung am 16.03.2026 festgestellt.

Eine Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft Hergolshausen 2 über die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse mit Rechtsbehelfsbelehrung, die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, auf die sich die Feststellung bezieht, sind in der Verwaltung des Marktes Werneck, Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck, vom 20.04.2026 mit 04.05.2026 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Bekanntmachung über die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb von vier Monaten ab dem 30.03.2026 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken „Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung" eingesehen werden(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554/index.php/).