| Der Marktgemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst bzw. Tagesordnungspunkte behandelt: | |
| 1. | Zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung des Marktgemeinderates hat der 1. Bürgermeister ein Totengedenken für den am 02.04.2026 verstorbenen amtierenden 3. Bürgermeister Hans Spahn gehalten. |
| 2. | Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.03.2026 hat der Marktgemeinderat einstimmig genehmigt. |
| 3. | Der Auftrag für die Straßen-, Wasser- und Kanalbauarbeiten an der Gabelung Am Lachgraben/Boxberg in Stettbach wurde an die Firma Hoch- und Tiefbau Müller GmbH aus Gerolzhofen vergeben. Hinsichtlich der Neuverlegung des Abwasserkanals im Zusammenhang mit dem Neubau der Talbrücke Stettbach (Bundesautobahn 7) wurde der Auftrag an die Firma R&P Bau aus Bad Brückenau vergeben. |
| 4. | In seiner Mehrzahl hat der Marktgemeinderat die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „An der Klauskapelle West", Gemarkung Ettleben sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB für die Errichtung eines Ärztehauses mit Praxen und medizinischen Folgeeinrichtungen auf den Flächen Fl.Nrn. 692/1 und 692 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Ettleben beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt nach Vorlage des Planentwurfes das Aufstellungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in die Wege zu leiten. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt im nächsten Amtsblatt. |
| 5. | Der Marktgemeinderat hat mehrheitlich dem Haushaltsplan 2026 samt Stellen- und Finanzplan zugestimmt. Ebenfalls hat er die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mehrheitlich beschlossen. |
| 6. | Der Marktgemeinderat hat beschlossen mit Bestattungsunternehmen neue Verträge einzugehen. Insgesamt wurden 5 geeignete Bestatter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bestattungsunternehmen Bestattungen Gumpert und Möbel Meder GmbH & Co. KG haben ein Angebot abgegeben. Es wurde beschlossen mit beiden Bestattungsfirmen Verträge einzugehen. |
| 7. | Dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1502, Gemarkung Eßleben (Außenbereich) wurde einstimmig zugestimmt. |
| 8. | Gegen die durch die ausführende Baufirma G. Jonasson GmbH für die Clevernet GmbH beantragte wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung einer Kabeltrasse im Bereich der Wern auf den Fl.Nrn. 838, Gemarkung Mühlhausen und 640, Gemarkung Zeuzleben hat der Marktgemeinderat beschlossen keine Einwände zu erheben. |
| 9. | Es wurde beschlossen gegen den Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen durch die Fa. Statkraft im Windpark Bergrheinfeld-Waigolshausen keine Einwände zu erheben. |
| 10. | Gegen den Antrag auf Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen durch die Fa. Prokon im Windpark Bergrheinfeld-Waigolshausen werden ebenfalls keine Einwände erhoben. |
| 11. | Die Termine für die nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates und des Bau- und Agrarausschusses wurden bekanntgegeben. |
| 12. | Zum Schluss des öffentlichen Teils der Sitzung hat der 1. Bürgermeister einen kurzen Rückblick über das Geleistete der nun endenden Wahlzeit 2020 - 2026 gegeben. Er dankte allen Marktgemeinderätinnen und -räten für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. |
| Von den 24 Gremiumsmitgliedern scheiden zum 30.04.2026, mit Ablauf der Wahlzeit 2020 - 2026, 7 Vertreter aus. Dies sind: |
| Balling Klaus, Biehunko Christian, Eichelmann Erich, Klenkert Andreas, Rumpel Steffen, Spahn Hans und Ziegler Katharina. |
Die konstituierende Sitzung des Marktgemeinderates der Wahlzeit 2026 - 2032 findet am Montag, 11. Mai 2026 statt. Beginn ist um 19:00 Uhr.
Vorbestelltes Saatgut ist abholbereit
Der Markt Werneck hat auch in 2026 Saatgut für die Anlage von innerörtlichen Blühflächen zur Verfügung gestellt. Es haben sich knapp 60 Interessenten gemeldet, die insgesamt rund 4.250 Quadratmeter Blühflächen anlegen wollen. Das dafür vorbestellte Saatgut kann ab sofort im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.
Geldbetrag gef. in Ettleben
1 Handschuh gef. in Werneck
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass derzeit Anzeigenaufträge für eine Bürgerinformationsbroschüre, bzw. für ein Online-Verzeichnis eingeworben werden. Teilweise wird mit dem Hinweis auf eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde um die Beteiligung geworben. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Der Markt Werneck lässt derzeit kein werbefinanziertes Produkt (weder eine gedruckte Bürgerinformationsbroschüre noch ein Online-Verzeichnis o.ä.) erstellen. Wir bitten um Beachtung.
Im Hallenbad Werneck findet ab sofort jeden letzten Samstag im Monat von 9.45 Uhr - 10.45 Uhr eine Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung statt. Der Einlass ins Hallenbad ist nur mit gültigem Behindertenausweis gewährleistet. Jeder Behinderte kann von einer Person begleitet werden.
Im Anschluss an die Schwimmstunde ist der Beckenbereich von 10.45 Uhr - 11.00 Uhr gesperrt und zu verlassen. Zu dieser Zeit gibt es keine Aufsicht. Ab 11.00 Uhr kann der normale Schwimm- und Badebetrieb weiter genutzt werden.
Die nächste Schwimmstunde für Menschen mit Behinderung findet am Samstag, 30.05.2026 statt.
Am Samstag, 25.04.2026 findet in der Zeit von 15 - 17 Uhr das erste Kleinkindbaden statt. In dieser Zeit wird der Hubboden auf 50 cm im Nichtschwimmerbereich gesenkt, so dass auch die Kleinsten im Wasser Spaß haben können.
Das Hallenbad Werneck freut sich auf viele Besucher!
Egenhausen ab 16.05. - Flurstücke vom Seeweg bis zur Autobahn und von der Vasbühler Str. rechts bis zur Brebersdorfer Grenze
Schraudenbach ab 08.05. - Flurteile links der Arnsteiner Straße und rechts der Zeuzlebener Straße jeweils bis zur Grenze
Vasbühl ab 06.05. - Flurstücke rechts der Staatsstraße 2277 bis Grenze Schwebenried, Kaisten und Egenhausen
Die Grundstückseigentümer und Pächter werden gebeten Ihre Grenzsteine zu räumen und gut sichtbar freizulegen.
Der Kulturfrühling geht in den Endspurt:
Zum 15. Wernecker Poetry Slam wird am Freitag, 17. April, um 19.30 Uhr, ins Café Balthasar geladen. Zu Gast ist die Slamszene Rheinland-Pfalz. Mit dabei: Don Esteban - Landesmeister RLP. Der skurrile Eifel-Yeti slamt sich seit 2020 durch die Lande. Sein wahnwitzig kreatives Potenzial kanalisiert er auf jeder Bühne, die er findet. Linus Linhof - U20 Landesmeister RLP - zerlegt tagsüber die Welt in physikalische Gesetze, nachts versucht er, sie mit Poesie wieder zusammenzusetzen, damit er auf Partys nicht nur über Teilchenbeschleuniger reden muss. Thomas Schmidt ist bekannt für seine heiteren, zuweilen politischen Texte, die meist um die Widrigkeiten des Alltags kreisen. Moderiert wird der Slam von Manfred Manger, an den Plattentellern steht DJ A-Ray. Karten gibt es für 9 Euro (ermäßigt: 7 Euro) an der Rathauskasse oder im Ticketshop auf der Homepage des Marktes Werneck und an der Abendkasse (11: Euro).
Zu ihrem Frühlingskonzert laden Musikvereine Stettbach/Vasbühl und Egenhausen/Schleerieth am Samstag, 18. April, um 19.30 Uhr, in die Turnhalle der Grundschule Schleerieth. Das Programm bietet einen Querschnitt durch die Welt der Blasmusik. Das Repertoire reicht von böhmischer Blasmusik, über traditionelle Stücke bis hin zu modernen Melodien. Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.
„Klänge, die begeistern" bietet der Chor Werntal Tonal sodann am Sonntag, 19. April, um 18 Uhr in der Schlosskirche Werneck. Die Sängerinnen und Sänger kommen aus dem gesamten Werntal und darüber hinaus. Das Publikum ist dazu eingeladen, sich von der Begeisterung am Singen anstecken zu lassen und das Konzert mit aktuellen deutschen Popsongs, Gospels sowie deutschen und internationalen Liedern und Songs zu genießen.
Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen.
Nach dem Ende des Krankenhausbetriebes zum 31.12.2025 stehen viele Räume im ehemaligen Klinikgebäude Wernecks leer. Es ist derzeit nur noch das Ambulatorium der Praxisklinik Werneck in Betrieb. Für die übrigen, derzeit ungenutzten Räume, hat sich eine Zwischennutzung durch die Polizei ergeben. Die Verantwortlichen der Gemeinde und des Kommunalunternehmens waren sich einig, der Polizeidirektion Würzburg den Leerstand zwischenzeitlich für die Weiterbildung und einsatznahes Training zu überlassen.
Seit Ende März läuft nun ein Lehrgang der bayerischen Landespolizei in Werneck. In Theorie und Praxis werden verschiedene Szenarien und Vorgehensweisen sowie Grifftechniken zunächst im Unterrichtsraum besprochen und dann auch in der praktischen Umsetzung geübt. Mitunter kann es bei den Zugriffs- und Suchübungen zu einer ungewohnten Geräuschkulisse im und am ehemaligen Klinikgebäude kommen und die Polizisten sind in realitätsnahen Übungen auch außerhalb des Gebäudes zu sehen. Der Lehrgang wird voraussichtlich bis Ende Juni 2026 andauern.
Bühlweg 3, 97440 Werneck, Tel. 09722 949030
E-Mail: verwaltung@mittelschule-werneck.de
Anmeldung für die neuen 5. Klassen an der Balthasar-Neumann-Mittelschule
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bald steht der Wechsel an die weiterführende Schule an. Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr unsere Schule besuchen möchte, laden wir Sie herzlich ein, die Anmeldung persönlich bei uns vorzunehmen.
Unsere Anmeldezeiten:
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind an einem der folgenden Termine bei uns im Sekretariat vorbei:
| • | Montag, 11.05.2026: | 08.30 - 11.30 Uhr |
| • | Dienstag, 12.05.2026: | 12.00 - 15.00 Uhr |
| • | Mittwoch, 13.05.2026: | 08.30 - 11.30 Uhr |
| Damit die Anmeldung reibungslos verläuft, bringen Sie bitte folgende Dokumente mit: | |
| • | Masernschutznachweis (Impfpass) |
| • | Letztes Zeugnis der Grundschule |
| • | Personalausweis der Eltern |
| • | Geburtsurkunde oder Personalausweis des Kindes |
| • | ggf. einem Sorgerechtsbeschluss |
| • | E-Mail-Adressen: Sowohl von den Eltern als auch vom Kind (zur Einrichtung des Accounts im Schulmanager). |
Wichtiger Hinweis zur Unterschrift: Für die Anmeldung werden die Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Sollte ein Elternteil nicht persönlich anwesend sein können, bringen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht mit.
Wir freuen uns darauf, unsere neuen Schülerinnen und Schüler bald an der Balthasar-Neumann-Mittelschule begrüßen zu dürfen!
gez. Katrin Beinrott, Rektorin
Die Regierung von Unterfranken lobt im Jahr 2026 den Integrationspreis für gelungene Integrationsarbeit bereits zum 19. Mal aus. Vorgeschlagen werden können nachhaltige, erfolgreiche und insbesondere ehrenamtliche Aktivitäten, die in vorbildlicher Weise die Integration unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationsgeschichte in Unterfranken unterstützen.
Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 6.000,- Euro für integrationsfördernde und -begleitende Maßnahmen bleibeberechtigter Personen wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aus den vom Bayerischen Landtag bewilligten Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt.
Aus den eingehenden Bewerbungen werden von einer Fachjury bei der Regierung von Unterfranken Projekte ausgezeichnet und mit einem Preisgeld bedacht. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im Oktober 2026 statt. Die Jury behält sich vor, Preise auf mehrere Preisträger zu verteilen.
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Kommunen, Organisationen, Gruppen, Vereine, kirchliche Träger, Kindergärten und Schulen, die sich für die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte engagieren, indem sie Projekte zur Integration in Unterfranken durchführen, durchgeführt haben oder durch Aktivitäten die Integration nachhaltig fördern.
Ab sofort können gelungene Integrationsprojekte, die einen wertvollen Beitrag zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte leisten, zur Prämierung eingereicht werden.
Der Ausschreibungstext sowie der Link zum Online-Verfahren zur Einreichung von Bewerbungen sind auf der Homepage der Regierung von Unterfranken unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de
in der Rubrik Aktuelle Themen, „Integrationspreis der Regierung von Unterfranken", abrufbar.
Bewerbungen sind bis 15. Juni 2026 über das Online-Verfahren einzureichen.
Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden.
| Beispiele für relevante Änderungen: | |
| • | Änderungen an der Fläche des Flurstücks oder des Gebäudes (z. B. durch Anbauten oder Abrisse) |
| • | Änderung der Nutzungsart (z. B. von Wohnraum hin zu Praxis oder Gewerbe) |
| • | eine erstmalige Denkmalschutz-Einstufung |
Wichtig: Auch wenn entsprechende Änderungen auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen oder hierfür eine Baugenehmigung beantragt wurde, müssen Sie eine Anzeige abgeben.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, wenn der gesamte Grundbesitz verkauft, verschenkt oder vererbt wurde und es sich dabei um einen vollständig grundsteuerpflichtigen Grundbesitz handelt oder um Grund und Boden, der mit einem fremden Gebäude bebaut ist. Eine Anzeige ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Anzeige von Änderungen in einem Kalenderjahr kann grundsätzlich gebündelt bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen.
Für Änderungen im Jahr 2025 wurde die Frist zur Anzeige gegenüber der Steuerverwaltung einmalig bis zum 30. April 2026 verlängert.
Sofern Sie diese Frist nicht einhalten können, informieren Sie bitte frühzeitig das Finanzamt und beantragen Sie eine Fristverlängerung.
Mögliche Wege für die Änderungsanzeige?
Sie können die Änderungen entweder über den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung (Vor-drucke BayGrSt 1 bis BayGrSt 4) anzeigen. Die Vordrucke können Sie einfach und elektronisch über ELSTER (www.elster.de) oder in Papierform (verfügbar unter www.grundsteuer.bayern.de) abgeben. Eine Registrierung für ELSTER ist unkompliziert und kostenlos möglich.
Wie geht es danach weiter?
Das Finanzamt prüft, wie sich die Änderung auf die Bemessungsgrundlage aus-wirkt und erlässt neue Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert sowie über den Grundsteuermessbetrag. Die zuständige Kommune erstellt anschließend einen aktualisierten Grundsteuerbescheid, auf dem die Höhe der neu berechneten Grundsteuer steht.
Informationen:
Weitere Informationen rund um das Thema „Grundsteuer" sowie zur „Anzeige von Änderungen" finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de sowie im Flyer Grundsteuer Anzeige von Änderungen